Die Europäische Union hat eine Entscheidung zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2025 gebilligt, teilte die Europäische Kommission mit.
„Am 27. September 2023 erzielten die Minister eine politische Einigung über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Bürger bis zum 4. März 2025. Der Beschluss wurde am 19. Oktober 2023 gefasst“, so die Europäische Kommission in einer Erklärung auf ihrer offiziellen Website am Donnerstag.
Die EU hat die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz am 4. März 2022 aktiviert. Dabei handelt es sich um einen EU-Mechanismus, der unter außergewöhnlichen Umständen eines Massenzustroms aktiviert wird, um kollektiven Schutz für Vertriebene zu gewährleisten und den Druck auf die nationalen Asylsysteme der EU-Länder zu verringern.
Nach Angaben der Europäischen Kommission sind insgesamt 4,1 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine in der EU für den vorübergehenden Schutz oder ähnliche Regelungen registriert.