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Schweden verschärft die Regeln für den Erwerb der Staatsbürgerschaft

16 Februar , 2026  

Die schwedische Regierung hat das Ende der „Staatsbürgerschaft mit Mindestanforderungen” angekündigt und ein Paket von Änderungen vorbereitet, das die Anforderungen an Bewerber für einen schwedischen Pass erhöht.

Laut einer Mitteilung der Regierung soll die Mindestaufenthaltsdauer für die Beantragung der Staatsbürgerschaft von fünf auf acht Jahre erhöht werden. Außerdem wird vorgeschlagen, strengere Anforderungen an die „Lebensweise”, die Selbstversorgung, die Kenntnisse der schwedischen Sprache und die Grundlagen der Gesellschaftsordnung einzuführen sowie die Anwendung des Meldeverfahrens zu reduzieren, damit mehr Antragsteller unter die neuen Bedingungen fallen.

In Bezug auf das finanzielle Kriterium gibt die Regierung einen klaren Richtwert vor: die Selbstversorgung muss etwa 20.000 schwedische Kronen pro Monat betragen. Der Großteil der Änderungen soll planmäßig am 6. Juni 2026 in Kraft treten, wobei einzelne Elemente im Zusammenhang mit Sprachtests möglicherweise später eingeführt werden.

Nach Angaben des Statistischen Amtes Schwedens (SCB) lebten im Jahr 2024 2.200.238 Menschen im Land, die außerhalb Schwedens geboren wurden – etwa 20 % der Bevölkerung.

Was die Struktur der Neuankömmlinge betrifft, so wanderten im Jahr 2024 116.197 Menschen nach Schweden ein. Die größte Gruppe bildeten Einwanderer aus der Ukraine – 28.065 Personen, gefolgt von „Schweden” (Rückwanderung, d. h. Rückkehr von Personen, die zuvor ausgewandert waren) – 11.907. Zu den auffälligsten Gruppen zählen auch Indien (5.801), Deutschland (3.647), China (3.558), Syrien (2.985), Polen (2.844), Pakistan (2.477), Türkei (2.107), Iran (1.972) sowie Russland (1.721) und Irak (1.500).

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