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Alkoholische Produkte mit „Cognac“/“Cognac“-Etiketten seit 1. November in der Ukraine verboten

1 November , 2022  

Die Einfuhr ausländischer alkoholischer Getränke mit der Bezeichnung „Cognac“/“Cognac“ in die Ukraine wurde am 1. November 2022 eingestellt, da diese Bezeichnung nicht mehr den technischen Bedingungen für dieses Getränk entspricht, wie sie im Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine festgelegt sind.
Wie das ukrainische Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung am Dienstag mitteilte, sieht das Abkommen, das am 1. September 2017 in Kraft getreten ist, den gegenseitigen Schutz einer Reihe von geografischen Angaben (g.A.) in der Ukraine vor, zu denen auch „Cognac“ gehört.
Somit entspricht die Verwendung der Bezeichnung „Cognac“/“Cognac“ in der Ukraine für Erzeugnisse aus Drittländern ab dem 1. November nicht mehr den technischen Bedingungen für die Herstellung des Getränks „Cognac“ und ist in der Ukraine von nun an verboten.
Es sei daran erinnert, dass am 24. Januar 2022 infolge der Verabschiedung neuer Vorschriften zum Schutz geografischer Angaben die Bezeichnung „Cognac“/“Cognac“ in das Zollregister aufgenommen wurde, was eine Voraussetzung für die Einführung des Schutzes geografischer Angaben im Hoheitsgebiet der Ukraine ist.
Darüber hinaus wurde eine Übergangsfrist festgelegt, um den Importeuren die Möglichkeit zu geben, die Kennzeichnung ihrer Produkte an diese geografische Angabe anzupassen. Die Übergangszeit wurde angesichts der russischen Aggression und der Verhängung des Kriegsrechts in der Ukraine bis zum 31. Oktober 2022 (einschließlich) verlängert.
„Ab dem 1. November 2022 ist die Ukrvinprom Corporation zusammen mit dem Nationalen Interprofessionellen Büro für Cognac für den Schutz der geografischen Angabe „Cognac“ im In- und Ausland verantwortlich und wird die notwendigen Maßnahmen gegen Produkte ergreifen, die unter der Bezeichnung „Cognac“/“Cognac“ eingeführt und angeboten werden, wenn sie nicht den technischen Bedingungen entsprechen, die für diese geografische Angabe im Rahmen des zwischen der EU und der Ukraine unterzeichneten Assoziierungsabkommens festgelegt wurden“, fasst die Minagropolitika zusammen.
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