Business news from Ukraine

Business news from Ukraine

Ukraine hat kritische Einrichtungen für die Stromversorgung identifiziert

28 Mai , 2024  

Das Ministerkabinett hat kritische Einrichtungen identifiziert, die bei Strombeschränkungen vorrangig mit Strom versorgt werden sollten.

Die Initiative wurde im Beschluss Nr. 600 vom 24. Mai „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Festlegung und Anwendung von Stromverbrauchsgrenzen“ verankert, der am Montag auf dem Regierungsportal veröffentlicht wurde.

Laut dem Beschluss handelt es sich bei diesen Einrichtungen um kritische Infrastruktureinrichtungen des Brennstoff- und Energiesektors sowie des lebenserhaltenden Sektors, die im Register der kritischen Infrastruktureinrichtungen aufgeführt sind. Darüber hinaus handelt es sich um staatliche oder kommunale Gesundheitseinrichtungen, Militäreinheiten und territoriale Zentren für Besatzung und soziale Unterstützung (einschließlich Einrichtungen, die für die territoriale Gemeinschaft unter Kriegsrecht genutzt werden), Unternehmen des Verteidigungssektors der Ukraine, einschließlich derjenigen, die Mobilisierungsaufgaben (Aufträge) für die Herstellung, Produktion, Reparatur und Lieferung von Waffen, Munition, militärischer Ausrüstung und Spezialkomponenten erfüllen, sowie Unternehmen des Eisenbahnverkehrs.

Zu den vorrangigen Energieversorgungseinrichtungen gehören auch Unternehmen, deren Tätigkeit für die Gewährleistung der Lebensmittel-, Wirtschafts- und/oder Energiesicherheit des Landes wichtig ist, Unternehmen mit einem kontinuierlichen Produktionszyklus, elektronische Kommunikationsnetze und Behörden (Werchowna Rada, Ministerkabinett, zentrale Exekutivbehörden, Strafverfolgungsbehörden, namentlich das Innenministerium, die Staatsanwaltschaft, der Sicherheitsdienst der Ukraine und der Staatliche Notfalldienst).

Die Listen der kritischen Einrichtungen werden von den regionalen und städtischen Staatsverwaltungen (Militärverwaltung) nach Konsultationen mit den lokalen Regierungen, den Verteilernetzbetreibern (DSO) und der Staatlichen Agentur für die staatliche Regulierung von Energie und Energieeffizienz über die Zweckmäßigkeit der Aufnahme der Einrichtung in die Liste, die zulässigen Mindestlastwerte, die Stromversorgungspläne des angegebenen Verbrauchers, die Unterverbraucher an derselben Leitung, die abgeschaltet werden müssen, usw. genehmigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der VNB verpflichtet ist, eine gerechte und gleichmäßige Verteilung der maximalen Kapazität auf die anderen Verbraucher, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, zu gewährleisten.

Gleichzeitig müssen die kritischen Infrastruktureinrichtungen bei der Anwendung der Höchstkapazitäten (Grenzwerte) auf sie sicherstellen, dass diese eingehalten werden. Darüber hinaus müssen sie Unterverbraucher, die ihren Betrieb nicht beeinträchtigen, abschalten, da sie sonst in die Pläne für stündliche Ausfälle aufgenommen werden können.

Im Falle eines Notfalls im Stromnetz und/oder bei Überschreitung der maximalen Kapazität kann der Übertragungsnetzbetreiber beschließen, zusätzlich Notstromausfälle durch den VNB zu veranlassen.

Wie berichtet, hat das Ministerkabinett auf seiner Sitzung am 24. Mai das Verfahren zur Festlegung der Höchstgrenzen für den Stromverbrauch genehmigt.

Es legt das Verfahren für die Interaktion zwischen dem Energieministerium, der Staatlichen Agentur für die staatliche Energieaufsicht, dem Datenübertragungsnetzbetreiber (ÜNB), den Verteilernetzbetreibern (VNB) und den Verbrauchern bei der Festlegung und Anwendung der Stromverbrauchshöchstgrenzen fest. Das Verfahren ist für ÜNB, VNB und Verbraucher unabhängig von den Eigentumsverhältnissen verbindlich.