Der Ausschuss für Rechtspolitik empfiehlt der Werchowna Rada die Verabschiedung des Gesetzentwurfs (Nr. 9235) über bestimmte Fragen der Offenlegung des Bankgeheimnisses und Maßnahmen zur Feststellung des Eigentums einer vermissten Person, berichtet der Pressedienst des ukrainischen Parlamentsapparats.
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Zivilgesetzbuches sowie der Gesetze „Über Notare“, „Über Banken und Bankwesen“ und „Über den Rechtsstatus von Personen, die unter besonderen Umständen vermisst werden“ vor.
Der Gesetzentwurf legt insbesondere das Verfahren fest, nach dem Notare die Vormundschaft über das Vermögen einer für vermisst erklärten Person oder einer Person, die unter besonderen Umständen vermisst wird, übernehmen können. Der Gesetzentwurf erweitert die Liste der Personen, denen die Banken Informationen, die unter das Bankgeheimnis fallen, offenlegen dürfen. Er sieht insbesondere vor, dass diese Informationen auf Ersuchen von Notaren weitergegeben werden können, die eine notarielle Urkunde ausstellen, um Maßnahmen zur Errichtung einer Vormundschaft über das Vermögen einer als vermisst gemeldeten Person oder einer unter besonderen Umständen verschwundenen Person zu ergreifen.
Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs wird es den Familienangehörigen einer für vermisst erklärten oder unter besonderen Umständen vermissten Person ermöglichen, eine notarielle Bescheinigung über die Vormundschaft über das Vermögen dieser Personen zu erhalten. Das Gesetz wird auch den Schutz der Rechte und Interessen der Ukraine in ausländischen Gerichtsbarkeiten in Fällen gewährleisten, in denen es um den Ersatz von Schäden geht, die infolge eines internationalen bewaffneten Konflikts im Land entstanden sind.
Am 23. Mai nahm die Werchowna Rada in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung bestimmter Gesetze über bestimmte Fragen der Offenlegung des Bankgeheimnisses an.