Die ukrainische Regierung hat einen Beschluss gefasst, der ukrainischen Staatsbürgern im Ausland neue Möglichkeiten eröffnen wird, berichtet der Pressedienst des Außenministeriums.
„Das Außenministerium arbeitet weiter an der Entwicklung eines modernen, mobilen, digitalen und serviceorientierten konsularischen Dienstes, der angemessen und schnell auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen reagieren kann“, kommentierte Außenminister Andriy Sybiga die Annahme der Resolution.
Die Resolution wird ukrainischen Bürgern im Ausland folgende neue Möglichkeiten bieten:
1. Ausstellung von Personalausweisen mit Zustellung einer vorgefertigten Karte auf dem Postweg (ein einziger Besuch in einer Botschaft oder einem Konsulat ist erforderlich, um die Dokumente einzureichen);
2. Ausstellung von Reisepässen mit einem Besuch zur Erfassung biometrischer Daten und anschließender Zustellung des fertigen Dokuments per Post;
3. Eintragung in das staatliche Register der Steuerzahler über Botschaften und Konsulate;
4. Umtausch eines Führerscheins oder Wiedererlangung eines Führerscheins nach Verlust oder Diebstahl;
5. Ein umfassender Service für die Registrierung von Neugeborenen, einschließlich: staatliche Registrierung der Geburt des Kindes (Ausstellung einer Geburtsurkunde); Registrierung des Kindes als ukrainischer Staatsbürger; Registrierung des Kindes im einheitlichen staatlichen demografischen Register (Zuweisung einer eindeutigen Registrierungsnummer im Register); Registrierung des Kindes im staatlichen Steuerzahlerregister.
Von nun an können Anträge auf Dienstleistungen über das Portal oder die mobile Anwendung Diia gestellt werden.
„Ich bin überzeugt, dass Millionen unserer Bürgerinnen und Bürger im Ausland die Neuerungen zu schätzen wissen werden, die den Zugang zu den Dienstleistungen des Außenministeriums durch die Digitalisierung vereinfachen. Es ist nicht mehr nötig, viele Kilometer zu fahren, um Dokumente zweimal einzureichen und zu erhalten. Das ist eine echte Zeit- und Kostenersparnis für unsere Bürger“, sagte Sibiga.
Die Resolution „Über die Durchführung eines Pilotprojekts zur Erbringung bestimmter öffentlicher Dienstleistungen und bestimmter konsularischer Maßnahmen bei Anträgen von Personen außerhalb der Ukraine, die über das einheitliche staatliche Webportal für elektronische Dienstleistungen und/oder das Informations- und Kommunikationssystem e-Consul eingereicht werden“ wurde vom Außenministerium der Ukraine ausgearbeitet.