Werchowna Rada bestätigte die Verordnung „Über Konsequenzen und Vorschläge zum Haushaltsgesetzentwurf 2019“, die durch den parlamentarischen Haushaltsausschuss ausgearbeitet wurde, was dafür spricht, dass der Haushaltsentwurf in der ersten Lesung genehmigt werden kann.
Wie der Berichterstatter der Agentur „Interfax-Ukraine“ berichtet, gaben für die Haushaltsgenehmigung 240 Deputierten ihre Stimmen ab, während das notwendige Mindestmaß 226 Stimmen beträgt.
Außerdem genehmigte die Werchowna Rada noch einen Gesetzentwurf aus dem sogenannten „Haushaltspaket“: „Über die Eintragung von Änderungen in die Haushaltsgesetzgebung“.
Der Haushaltsgesetzgebung und der Geschäftsordnung des Parlaments zufolge muss die erste Lesung des Haushaltsentwurfes für das nächste Jahr bis zum 20. Oktober gebilligt werden, obwohl in vorigen Jahren es am 14. November geschah.
Danach muss das Ministerkabinett unter Beteiligung des parlamentarischen Haushaltsausschusses den aktualisierten Entwurf innerhalb von 14 Tagen, spätestens aber am 3. November, bei der Werchowna Rada vorlegen, dabei müssen haushaltsmäßige Konsequenzen berücksichtigt, die Vergleichstabelle mit Ablehnungsgründen für einzelne Parlamentsanträge vorgelegt werden.
Die Behandlung des Haushaltsentwurfes in der zweiten Lesung muss bis zum 20. November und in der dritten Lesung jeweils bis zum 1. Dezember vollendet werden.