Der Verband der ukrainischen Arzneimittelhersteller (APMU) unterstützt den vom Gesundheitsministerium ausgearbeiteten Kompromissentwurf der Regierung zur Regulierung der Höhe der Marketingzahlungen im pharmazeutischen Einzelhandel auf 20 % für rezeptfreie Arzneimittel und 3 % für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Dies geht aus dem Text der entsprechenden Erklärung hervor, dieInterfax-Ukrainevorliegt.
Die Mitglieder des UMA unterstützen den Vorschlag, die Kosten für Marketingdienstleistungen in Apotheken für OTC-Arzneimittel in einer Höhe von höchstens 20 % des Gesamtumsatzes mit solchen Arzneimitteln jedes einzelnen Lizenznehmers (Hersteller, Importeur usw.) im Vorjahr sowie die Kosten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Verfügbarkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Apotheken in einer Höhe von höchstens 3 % des Gesamtumsatzes jedes einzelnen Herstellers, Importeurs solcher Arzneimittel im Vorjahr zu berücksichtigen.
Das UBA erklärt, dass es sich hierbei um eine Kompromisslösung handelt, die im Rahmen behördenübergreifender Konsultationen erzielt wurde und nun die Interessen aller Marktteilnehmer – Hersteller, Importeure und Apotheken – am besten ausgleicht.
Nach Ansicht der UBA-Mitglieder legt der Entwurf des Gesundheitsministeriums insbesondere klare Regeln für das Funktionieren des Marktes im Bereich der Marketingdienstleistungen fest und schafft ein berechenbares und flexibles System, das die Gefahr des Missbrauchs minimiert und die Entwicklung eines fairen Wettbewerbs auf der Grundlage der Qualität der Produkte und Dienstleistungen und nicht nur des Marketingbudgets fördert“.
Darüber hinaus stellen die Mitglieder des UBA fest, dass das Projekt „ein Stabilisierungsinstrument ist, das Zahlungskrisen in allen Gliedern der Vertriebskette verhindert, die Gefahr einer Monopolisierung der Kommunikationskanäle verringert und es ermöglicht, Arbeitsplätze zu erhalten und den Zugang zu qualitativ hochwertigen Arzneimitteln zu fairen Preisen zu gewährleisten“.
Gleichzeitig schlagen die UBA-Mitglieder vor, den Entwurf „so schnell wie möglich als vorübergehende, aber grundsätzliche Entscheidung zur Stabilisierung des Marktes“ zu verabschieden und nach Inkrafttreten des Beschlusses gemeinsam mit allen Marktteilnehmern und staatlichen Stellen ein regelmäßiges Monitoring durchzuführen, um die Auswirkungen zu bewerten und gegebenenfalls Verbesserungen an den Instrumenten einzuleiten, wobei eine öffentliche Berichterstattung und Offenheit der Informationen über die Struktur der Marketingkosten und ihre Auswirkungen auf die Preisbildung und den Wettbewerb gewährleistet werden sollen.
„Wir rufen alle Marktteilnehmer auf, sich dieser Erklärung anzuschließen. Die Reform der Regeln sollte nicht durch die Demontage der Wirtschaft des Apothekensegments oder die Verteufelung des Marketings erfolgen, sondern durch die Einführung klarer, kontrollierter und ethischer Praktiken“, betont die APLU.
Quelle: https://ru.interfax.com.ua/news/pharmacy/1080866.html