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Gerichtsurteile gegen korrupte Beamte nahmen 2025 um 37 % zu

2 Juli , 2025  

In 97 % der Fälle erhalten korrupte Beamte nur eine Geldstrafe

Laut dem Einheitlichen Staatlichen Register der Personen, die Korruption oder korruptionsbezogene Straftaten begangen haben, sind in diesem Jahr bereits mehr als 2.000 Gerichtsurteile gegen korrupte Beamte ergangen. Das sind 37 % mehr als im letzten Jahr, aber immer noch weniger als vor dem Beginn des großen Krieges. In 97 % der Fälle werden korrupte Beamte mit einer Geldstrafe belegt. Das häufigste Delikt ist die Verletzung der Finanzkontrolle: Beamte geben entweder keine oder fehlerhafte Erklärungen ab.

In den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 fällten die Gerichte 2.032 Entscheidungen in Korruptionsfällen. Dies entspricht einem Anstieg der Entscheidungen um 37 % im Laufe des Jahres. Dies ist jedoch immer noch weniger als im gleichen Zeitraum des Jahres 2021.

Die Zahl der Entscheidungen ist nach einem starken Rückgang nach dem Beginn der groß angelegten Kampagne in den Jahren 2022-2023 allmählich gestiegen. Damals war die Abgabe von Erklärungen fakultativ und wurde aufgeschoben, und die jährliche Zahl der Entscheidungen ging um fast das Dreifache zurück. Nach der Wiedereinführung der obligatorischen Abgabe von Erklärungen im Jahr 2024 erließen die Gerichte fast 5.000 Entscheidungen. Übrigens mussten dann auch die Erklärungen für die vorangegangenen Jahre eingereicht werden, wenn dies nicht schon früher geschehen war.

Die Gerichte in der Region Vinnytsia sind bei der Ahndung von Korruptionsdelikten am aktivsten – sie haben bereits 182 Urteile gefällt, was 9 % der Gesamtzahl entspricht. Es folgen die Region Odesa (168), der Spitzenreiter der Vorjahre – Lviv (147), sowie die Regionen Dnipro (116) und Kiew (115).

Mehr als 73 % aller Entscheidungen in diesem Jahr beziehen sich auf Verstöße gegen die Finanzkontrollvorschriften – 1487. Mit anderen Worten: Beamte legen ihre Erklärungen nicht vor oder legen sie mit Verstößen vor. Die Zahl dieser Entscheidungen hat sich im Laufe des Jahres verfünffacht, was wahrscheinlich auf die Überprüfung der in den vorangegangenen Zeiträumen angefallenen Erklärungen zurückzuführen ist. Im Gegensatz dazu hat sich die Zahl der Entscheidungen über Bestechung mit 347 fast halbiert. Und die Gerichte ahnden Verstöße im Zusammenhang mit Interessenkonflikten fast 80 % weniger häufig. In diesem Jahr sind es nur 70 Entscheidungen.

In der überwältigenden Mehrheit der Fälle – 97 % – werden korrupte Beamte zu Geldstrafen verurteilt. Nur 44 Personen erhielten tatsächliche Gefängnisstrafen. Die Höhe der Geldstrafen hängt vom jeweiligen Delikt ab und variiert erheblich: von 850 bis 680 Tausend UAH. Das Gleiche gilt für die Haftstrafen wegen Korruption: von 1 bis 10 Jahren.

Die bisher höchste Strafe wurde in diesem Jahr gegen einen Doktoranden einer Kiewer Musikhochschule verhängt, der ausländischen Studenten gegen eine Gebühr Hilfe bei der Zulassung, dem Studium und der Verteidigung ihrer Arbeiten anbot. Dafür wurde er mit einer Geldstrafe von 680.000 UAH belegt.

Gleichzeitig erhielt ein Militärangehöriger in der Region Sumy die längste Haftstrafe wegen Korruption. Der Unteroffizier war für die materielle Unterstützung zuständig und beschloss, ein Nachtsichtgerät und eine Wärmebildkamera, die er für seinen Bericht erhalten hatte, zu veruntreuen und anschließend zu verkaufen. Dafür verurteilte ihn das Gericht zu 10 Jahren Gefängnis.

Der Kontext.

Es ist erwähnenswert, dass eine Person, die in das Register für korrupte Praktiker eingetragen wird, dort auf Lebenszeit eingetragen wird. Es gibt jedoch mehrere Gründe für die Löschung von Daten aus dem Register:

  • Löschung oder Rechtfertigung einer Gerichtsentscheidung,
  • Annullierung eines Beschlusses,
  • Teilnahme an der Verteidigung des Staates während des Krieges in einer Militäreinheit, usw.

In anderen Fällen verbleiben die Daten einer Person für immer im Register – selbst wenn es sich um einen geringfügigen Verstoß handelt, wie z. B. bei einem Beamten, der einmal eine verspätete Erklärung abgegeben hat.

Kürzlich hat jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Sytnyk gegen die Ukraine vom 24. April 2025, Antrag Nr. 16497/20, eine viel beachtete Entscheidung zugunsten des Antragstellers getroffen und die Ukraine der Verletzung der Menschenrechte für schuldig befunden. So entschied das Gericht, dass die lebenslange Aufnahme des Klägers in das Korruptionsregister und die „Etikettierung als korrupter Beamter“ in diesem Fall einen Eingriff in sein Recht auf Achtung des Privatlebens darstellte: Sie schädigte seinen beruflichen und öffentlichen Ruf, untergrub das Vertrauen in seine beruflichen Bemühungen und Leistungen und stellte seine moralischen Werte in Frage.

Derzeit unterzeichnet der Präsident einen Gesetzesentwurf, der die Verweildauer von Beamten mit Verwaltungsdelikten im Zusammenhang mit Korruption im Register für korrupte Beamte auf ein Jahr begrenzen würde.

https://opendatabot.ua/analytics/corrupted-officials-2025