Die Nationale Kommission für die staatliche Regulierung in den Bereichen elektronische Kommunikation, Funkfrequenzen und Postdienstleistungen (NKEK) schlägt vor, eine Regulierungsabgabe in Höhe von maximal 1,5 % des Gesamtumsatzes der Telekommunikationsbetreiber einzuführen.
„Ein solches Finanzierungsmodell wird es ermöglichen, die Ausgaben des Staatshaushalts der Ukraine zu senken und den Finanzierungsbedarf der NCC zu decken, der sich im Jahr 2027 auf 401,1 Mio. UAH belaufen wird“, erklärte die Regulierungsbehörde in einer Begründung zu dem von ihr ausgearbeiteten Gesetzentwurf.
Nach Angaben der NCC für das Jahr 2025 müssten 508 Wirtschaftssubjekte entsprechende Beiträge entrichten. Es wird erwartet, dass die Zahl dieser Subjekte im Jahr 2027 auf 580 und im Jahr 2028 auf 696 ansteigen wird.
Die NKEK präzisierte, dass die Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1309 (Gigabit Infrastructure Act/GIA) in die finanzwirtschaftlichen Berechnungen für die Jahre 2027 und 2028 einfloss. Unter anderem sieht diese die Schaffung eines Instruments für Verbraucher vor – einen Preisvergleich der Anbieter und die Umsetzung eines Universaldienstes – Zugang zu Telekommunikation für alle, selbst in den entlegensten Regionen, sowie den Aufbau und die Wiederherstellung der digitalen Infrastruktur in den befreiten und an der Grenze gelegenen Gebieten.
Die staatliche Regulierungsbehörde wies darauf hin, dass in den meisten Ländern der Europäischen Union die Finanzierung der nationalen Regulierungsbehörden im Bereich der elektronischen Kommunikation durch Beiträge der Anbieter von elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten erfolgt.
Gleichzeitig sprach sich die Internet Association of Ukraine (InAU) auf Facebook gegen diesen Gesetzentwurf aus.
„Seine Bestimmungen sind nicht nur ungerecht und diskriminierend, sondern stützen sich auch nicht auf die Normen des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EKEK) und stehen in einer Reihe von Punkten sogar in direktem Widerspruch dazu. Zur Begründung führen wir Folgendes an“, heißt es in der Stellungnahme an die Regulierungsbehörde.
Der Verband hofft, dass die Regulierungsbehörde diese Position berücksichtigen wird; sollten die entsprechenden Anmerkungen ignoriert werden, wird InaU sich an staatliche und europäische Institutionen wenden.