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In Albanien ist die Zahl der Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung auf 32.200 gestiegen; Ukrainer haben mehr als 300 Anträge gestellt

2 September , 2026  

Die Zahl der ausländischen Staatsbürger mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Albanien belief sich Ende 2025 auf 32.163 Personen, was einem Anstieg von 46,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, wie aus Daten des albanischen Statistikinstituts INSTAT hervorgeht.
Zum Vergleich: Im Jahr 2024 besaßen 21.940 Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung, im Jahr 2023 waren es 21.460. Somit stieg die Zahl der ausländischen Einwohner allein im letzten Jahr um mehr als 10.000 Personen.
Die Gesamtzahl der ständigen Einwohner Albaniens belief sich am 1. Januar 2026 auf 2,336 Millionen Menschen, was einem Rückgang von 1,16 % im Jahresvergleich entspricht. Somit geht der Anstieg der ausländischen Bevölkerung mit einem anhaltenden Rückgang der Gesamtbevölkerung des Landes einher.
Dabei ist es schwieriger, die genaue aktuelle Zahl aller tatsächlich in Albanien lebenden Ausländer zu ermitteln, als die Zahl der Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung. INSTAT weist ausdrücklich darauf hin, dass es im Land bislang kein einheitliches Bevölkerungsregister gibt und die jährlichen demografischen Schätzungen auf mehreren Datenquellen basieren. Die letzte allgemeine Volkszählung im September 2023 ergab 15.210 Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder ohne Staatsangehörigkeit bei einer Gesamtbevölkerung von 2,402 Millionen Menschen. Diese Zahlen lassen sich aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte und Methoden nicht direkt mit den Verwaltungsstatistiken zu Aufenthaltsgenehmigungen von Ende 2025 vergleichen.
Die zahlreichste Gruppe unter den Ausländern mit Aufenthaltsgenehmigung bildeten Ende 2025 Staatsangehörige des Kosovo – 6.284 Personen, was 19,5 % der Gesamtzahl entspricht. Es folgten Staatsangehörige Italiens – 4.065 Personen, Indiens – 2.886 und der Philippinen – 2.401.
Ukrainer gehören nicht zu diesen vier größten Gruppen, doch ihre Präsenz in Albanien weist besondere Merkmale auf. Im Laufe des Jahres 2025 reichten ukrainische Staatsangehörige 312 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ein, was etwa 2 % der Anträge aus den wichtigsten Herkunftsländern ausmachte. Zum Vergleich: Russen reichten 442 Anträge ein.
Dabei liegt die tatsächliche Zahl der in Albanien lebenden Ukrainer über der Zahl der Inhaber einer regulären Aufenthaltsgenehmigung. Die albanische Regierung hat am 10. April 2026 den ukrainischen Staatsangehörigen die visumfreie Einreise und den Aufenthalt im Land ohne Aufenthaltsgenehmigung bis zum 30. März 2027 gestattet. Diese Regelung gilt auch für Ukrainer, die sich bereits im Land aufhalten.
Somit können sich Ukrainer legal in Albanien aufhalten, ohne in die Hauptstatistik von INSTAT über Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung erfasst zu werden. Daher spiegelt die Zahl von 32.160 Personen in erster Linie die Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen wider und nicht absolut alle ausländischen Staatsbürger, die sich tatsächlich seit längerer Zeit im Land aufhalten.