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13 ukrainische Unternehmen erhalten das Recht, Zahlungen im Rahmen von Rückversicherungsverträgen im Ausland zu leisten

19 April , 2023  

Die ukrainische Nationalbank (NBU) hat 13 Versicherungsgesellschaften in die Liste der Versicherer aufgenommen, die das Recht haben, mit ausländischen Rückversicherern zu verhandeln, heißt es auf der Website der Aufsichtsbehörde.
Nach ihren Angaben wurden am 6. März 2023 SG TAS, IC Universalna, am 13. März IC Unica, IC Arsenal Insurance, IC ARKS, IC ROM Ukraine, IC TAS, am 20. März IC INGO, am 29. März IC Insurance Guarantees of Ukraine, am 4. April IC Busin, am 17. April IC Guardian, IC Ukrainian Fire-Insurance Company und IC European Insurance Alliance in die Liste aufgenommen.
Wie berichtet, kündigte die NBU am 13. Februar an, dass sie die Möglichkeiten für Versicherungsgesellschaften erweitert, Versicherungszahlungen im Rahmen von Rückversicherungsverträgen zu leisten, die mit gebietsfremden Rückversicherern abgeschlossen wurden, und präzisierte die Anforderungen für solche Operationen.
So können Versicherer, Versicherungs- und Rückversicherungsmakler seit dem 14. Februar Zahlungen im Rahmen entsprechender Verträge ohne Beschränkungen hinsichtlich des Datums des Vertragsabschlusses leisten, sofern eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind.
Um das Verfahren für grenzüberschreitende Rückversicherungszahlungen zu vereinfachen, hat die Nationalbank eine Liste von Versicherern erstellt und das Verfahren für die Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss eines Versicherers von der entsprechenden Liste sowie die Gründe für die Nichtberücksichtigung eines Antrags festgelegt.
Um in die genannte Liste aufgenommen zu werden, muss ein entsprechender Antrag bei der NBU eingereicht werden. Die Aufnahme von Versicherern in die Liste ist an die Erfüllung einer Reihe von Anforderungen geknüpft, nämlich: keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Versicherer wegen Verletzung gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Finanzaufsicht (mit Ausnahme der Schriftformklausel), im Bereich der Verhängung besonderer wirtschaftlicher und sonstiger Sanktionen innerhalb eines Jahres vor dem Datum der Antragstellung und innerhalb des Zeitraums der Aufnahme in die Liste, Einhaltung der Anforderungen an die Transparenz der Eigentümerstruktur, der Solvabilitätsnormen, der Kapitaladäquanz und des Risikos.
Darüber hinaus sollte das Rating der Finanzkraft (Solidität) des gebietsfremden Rückversicherers, mit dem das Rückversicherungsgeschäft durchgeführt wird, nicht unter „A3“ (Moody’s Investors Service), „A-“ (Standard & Poor’s), „A-“ (Fitch Ratings), „A-“ (A.M. Best) liegen.