Ab dem 1. Januar 2025 werden die Zollabfertigung für den freien Verkehr und die Erstzulassung neuer Personenkraftwagen in der Ukraine (sowohl importierter als auch in der Ukraine hergestellter) an die Einhaltung von Umweltstandards von mindestens Euro 6 gebunden sein.
Dies ist im Gesetz der Ukraine über die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen festgelegt, das am 17. Dezember 2024 von der Werchowna Rada verabschiedet und am 30. Dezember vom ukrainischen Präsidenten Volodymyr Zelenskyy unterzeichnet wurde.
Die Ausnahme gilt für neue Personenkraftwagen, die vor dem 31. Dezember 2024 in die Ukraine eingeführt oder dort hergestellt werden.
Gleichzeitig wurde, wie berichtet, durch das Gesetz die Einführung der Euro-6-Emissionsnormen für Fahrzeuge (neu und gebraucht) unter den UKTZED-Codes 8701 20 (Zugmaschinen), 8702 (Busse), 8704 (Lastkraftwagen), 8705 (Spezialfahrzeuge) auf den 1. Januar 2027 verschoben.