Ab dem 17. Juli 2024 müssen alle männlichen Bürger der Ukraine im Alter von 18 bis 60 Jahren beim Grenzübertritt einen Militärausweis vorweisen können, so der Staatliche Grenzschutzdienst (SBGS).
„Beim Grenzübertritt kontrollieren die Grenzbeamten die Militärregistrierungsdokumente aller männlichen Bürger der Ukraine im Alter von 18 bis 60 Jahren. Das Dokument kann entweder in Papierform oder in elektronischer Form vorliegen“, betont der Staatliche Grenzschutzdienst.
Es wird darauf hingewiesen, dass am 16. Juli die durch das ukrainische Gesetz festgelegte Frist ablief, innerhalb derer sich ukrainische Staatsbürger zum Militärdienst anmelden oder ihre militärischen Registrierungsdaten aktualisieren mussten.
In Ermangelung eines militärischen Registrierungsdokuments verweigern die Grenzschützer den Grenzübertritt, um die Ukraine zu verlassen.
Ein weiterer Grund für die Verweigerung des Grenzübertritts ist das Vorhandensein von Informationen über die Aufnahme der Person in die Fahndungsliste im Einheitlichen Staatlichen Register der Wehrpflichtigen, der wehrfähigen Personen und der Reservisten. In solchen Fällen wird ein Polizeibeamter an den Ort gerufen, um die Person in Verwaltungshaft zu nehmen und sie in das nächstgelegene territoriale Rekrutierungs- und Sozialhilfezentrum (TSC und SS) zu bringen.
Eine gesonderte Erwähnung findet die Kategorie der Männer, die das Recht haben, die Grenze zu überschreiten, weil sie aus gesundheitlichen Gründen von der Wehrpflicht oder der militärischen Registrierung ausgeschlossen wurden. Ihre Militärregistrierungsunterlagen müssen Informationen über den Erhalt einer solchen Aussetzung oder eines Ausschlusses von der Militärregistrierung oder eine Bescheinigung in der Form enthalten, die in Anhang 6 des Verfahrens für die Einberufung von Bürgern zum Militärdienst während der Mobilisierung für einen besonderen Zeitraum, das durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 16. Mai 2024 Nr. 560 genehmigt wurde, festgelegt ist.
Die Kategorien von Personen, die die Ukraine gemäß den Regeln für den Grenzübertritt von Bürgern der Ukraine verlassen dürfen, haben sich derzeit nicht geändert.