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Abgeordnete schlagen teilweise Entkriminalisierung von Pornografie vor

15 August , 2023  

Die Abgeordneten schlagen vor, dass die Werchowna Rada die Pornographie insoweit entkriminalisiert, als sie keine öffentliche Gefahr darstellt.

„Die strafrechtliche Verantwortlichkeit wird ausschließlich für nicht-einvernehmliche Pornos (Pornografie, Deep Fake), extreme Pornos (Gewalt, Tiere, Nekrophilie), Pornos mit Kindern und für Kinder (wir werden sie auch verschärfen) bestehen bleiben. Und das war’s. Für alles andere streichen wir die Strafbarkeit aus den Artikeln 301 und 302. Damit die Phantasie der Strafverfolgungsbeamten nicht mehr als 1000 Fälle pro Jahr hervorbringt“, sagte Jaroslaw Scheleznjak, Mitglied der Fraktion Stimme und Mitverfasser des Gesetzentwurfs, am Dienstag in seinem Telegrammkanal.

Gleichzeitig betonte er, dass Zuhälterei, Beteiligung an der Prostitution und Menschenhandel nach wie vor strafbar seien.

Zheleznyak wies auch darauf hin, dass der Gesetzesentwurf in drei Tagen auf der Website der Werchowna Rada veröffentlicht werden würde, und ergänzte seinen Beitrag mit dem Text des Dokuments und den dazugehörigen Dokumenten.

Dem Gesetzesentwurf zufolge wird die Verbreitung oder der Verkauf von Pornografie ohne die Zustimmung der abgebildeten Person oder die Herstellung solcher Produkte, die eine Person abbilden, die sich dieser Handlungen nicht bewusst ist, mit einer Geldstrafe von eintausend bis dreitausend steuerfreien Mindesteinkommen (TFMI), d.h. 17.000-5.000 UAH, oder mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Die Parlamentarier schlagen vor, die Herstellung, den Vertrieb oder den Verkauf von extremer Pornografie mit einer Geldstrafe von 3000 bis 5000 nicht steuerpflichtigen Mindesteinkommen (UAH 51000-85000) oder einer Freiheitsbeschränkung von drei bis fünf Jahren oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Der Verkauf von Pornografie an Minderjährige oder ihre Verbreitung unter Minderjährigen sowie die Nötigung einer Person, sich an der Herstellung von Pornografie zu beteiligen, soll mit einer Geldstrafe von 5.000 bis 10.000 steuerfreien Mindesteinkommen (85.000 bis 17.000 UAH) oder einer Freiheitsstrafe von drei bis sieben Jahren bestraft werden.

Werden die oben genannten Handlungen unter Ausnutzung von Machtbefugnissen, dienstlichen oder beruflichen Befugnissen begangen, beträgt die Geldstrafe 10.000 bis 25.000 steuerfreie Mindesteinkommen (17.000 bis 425.000 UAH) und eine Freiheitsstrafe von sieben bis zehn Jahren mit oder ohne Entzug des Rechts, bestimmte Ämter zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für bis zu drei Jahre.

Darüber hinaus schlagen die Verfasser der Gesetzesinitiative vor, Gesetzeslücken zu schließen, indem die Begriffe „Pornografie“ und „extreme Pornografie“ definiert werden.

So schlagen die Abgeordneten vor, Pornografie als alle materiellen Objekte, Gegenstände, Druckerzeugnisse, Audio- und Videoprodukte, Nachrichten und Materialien sowie Medienprodukte zu definieren, deren Inhalt ein Bild einer Person in einem realen oder simulierten sexuell eindeutigen Bild oder bei realen oder simulierten sexuell eindeutigen Handlungen oder ein Bild von Genitalien zu sexuellen Zwecken ist.

Die Verfasser des Gesetzentwurfs betrachten extreme Pornografie als Pornografie, die Bilder von Gewalttaten, sexuelle Handlungen mit einem Tier (Zoophilie) oder mit dem Körper einer verstorbenen Person (Nekrophilie) enthält.

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