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Am 2. April wird in Den Haag das Schadenersatzregister für ukrainische juristische und natürliche Personen vorgestellt

25 März , 2024  

Der technische Start des Internationalen Schadensregisters, eines Systems zur Erfassung von Ansprüchen natürlicher und juristischer Personen sowie des ukrainischen Staates auf Entschädigung für Verluste, Schäden und Beeinträchtigungen, die durch die russische Aggression gegen die Ukraine verursacht wurden, wird am 2. April in Den Haag auf der Internationalen Konferenz „Restoring Justice for Ukraine“ bekannt gegeben.

„In einer Woche soll auf der Internationalen Konferenz „Wiederherstellung der Gerechtigkeit für die Ukraine“ im niederländischen Den Haag in Anwesenheit der EU-Außen- und Justizminister der technische Start des Internationalen Schadensregisters bekannt gegeben werden – ein System zur Erfassung von Anträgen natürlicher und juristischer Personen sowie des ukrainischen Staates auf Entschädigung für Verluste, Schäden und Beeinträchtigungen durch die russische Aggression gegen die Ukraine“, teilte das Justizministerium am Montag auf seiner Website mit.

Das Register wird mit der Annahme von Anträgen auf Entschädigung für Kriegsopfer beginnen. Es wird eine Kategorie von Antragstellern eröffnen. Insgesamt wird das Register 40 Kategorien umfassen.

Zu den Antragskategorien gehören: Verlust des Lebens, Folter und sexuelle Gewalt sowie Körperverletzung, Zwangsvertreibung und Zwangsumsiedlung von Personen, Verlust von Eigentum und Einkommen, andere Formen wirtschaftlicher Schäden, Schäden an kritischer Infrastruktur und anderen staatlichen Einrichtungen, Schäden am historischen und kulturellen Erbe, Schäden an der Umwelt usw. Alle Kategorien werden vom Registry Board definiert.

Für jede Kategorie gibt es eigene Regeln für die Einreichung und ein eigenes Antragsformular, das von der Charta des Registers genehmigt wurde. Für die Entgegennahme von Anträgen wurde eine digitale Plattform eingerichtet. Es wird erwartet, dass alle Anträge ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden.

Alle Leitungsgremien des Registers sind bereits eingerichtet worden. Der Registerrat hat eine Reihe von Regeln und Vorschriften für das Register angenommen, die für den Start erforderlich sind. Dazu gehören die Regeln für die Einreichung, Bearbeitung und Eintragung von Ansprüchen sowie die Kategorien von Ansprüchen, die für die Eintragung in das Schadenregister zulässig sind.

„Der technische Start ist ein lang erwartetes Ereignis, der erste Schritt zur Gewährleistung von Gerechtigkeit und Entschädigung für die Ukrainer und das Land. Dem ging eine gigantische Arbeit einer großen Anzahl von Spezialisten und Experten voraus. Wir haben die Unterstützung der UN-Generalversammlung gewonnen, 43 Länder haben uns grünes Licht gegeben, wir haben diese Phase fast hinter uns und machen weiter. Wir warten darauf, dass die Internationale Kommission ihre Arbeit aufnimmt, die die Entschädigungen zuerkennen wird, und die Einrichtung dieser Kommission wird mindestens ein Jahr dauern. Gleichzeitig verhandeln wir mit Partnern über die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, der mit beschlagnahmten Vermögenswerten der Russischen Föderation gefüllt werden soll“, so Iryna Mudra, stellvertretende Justizministerin der Ukraine und Leiterin des Entwicklungsteams für den internationalen Entschädigungsmechanismus.

Das internationale Verlustregister ist die erste Komponente des globalen Entschädigungsmechanismus, dessen Entwicklung vom ukrainischen Justizministerium im Mai 2022 gemeinsam mit internationalen Partnern initiiert wurde. Der Entschädigungsmechanismus besteht aus dem Schadensregister, der Entschädigungskommission und dem Fonds.

Die Dokumente des Registers und weitere Informationen sind auf der Website des Justizministeriums der Ukraine unter https://minjust.gov.ua/ndd/international_register_of_losses.

Die internationale Konferenz „Restoring Justice for Ukraine“ wird am 2. April im World Forum in Den Haag stattfinden.