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Auswahlverfahren für Aufsichtsräte ukrainischer Energieunternehmen angekündigt

15 Dezember , 2025  

Das Auswahlverfahren für Aufsichtsräte einer Reihe von Energieunternehmen wurde angekündigt, darunter: LLC „Gas Transport System Operator of Ukraine“, JSC „Ukrainian Distribution Networks“, AT „Marktbetreiber“, PAT „Zentrenergo“, AT „Energieunternehmen der Ukraine“, NAEK „Energoatom“, PrAT „Ukrenergo“ und PrAT „Ukrhydroenergo“, teilte das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft mit.

Laut einer Mitteilung auf seinem Telegram-Kanal am Montag wurden Ausschreibungen für folgende freie Stellen im Aufsichtsrat veröffentlicht: OGTSU – zwei Vertreter des Staates, URS – fünf Mitglieder des Aufsichtsrats (drei unabhängige und zwei Vertreter des Staates), „Marktbetreiber“ – zwei Vertreter des Staates, „Zentrenergo“ – fünf Mitglieder des Aufsichtsrats (drei unabhängige und zwei Vertreter des Staates), EKU – ein unabhängiges Mitglied, ein Vertreter des Staates, „Energoatom“ – drei Vertreter des Staates, „Ukrenergo“ – ein Vertreter des Staates, „Ukrhydroenergo“ – ein Vertreter des Staates.

Frist für die Einreichung der Unterlagen: bis zum 21. Dezember 2025 um 18:00 Uhr (Kiewer Zeit).

Zu den wichtigsten Anforderungen an die Kandidaten gehören mindestens fünf Jahre in Führungspositionen im staatlichen und/oder privaten Sektor der Energiewirtschaft, eine Hochschulausbildung, Ukrainisch- und Englischkenntnisse für ukrainische Staatsbürger oder nur Englischkenntnisse für ausländische Staatsbürger. Darüber hinaus gehört zu den Anforderungen die Fähigkeit, mindestens 50 Arbeitstage pro Jahr für die Erfüllung der Aufgaben aufzuwenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich Bewerber bei mehreren Unternehmen gleichzeitig bewerben können, was in der Bewerbung für die Teilnahme am Auswahlverfahren gesondert anzugeben ist.

Wie berichtet, wurde im Anhang zum Beschluss des Kabinetts Nr. 1596 das Verfahren für die Auswahl neuer Mitglieder der Aufsichtsräte im Energiesektor festgelegt, wonach eine Auswahlkommission eingerichtet werden soll. Zu ihrem Vorsitzenden wurde der Minister für Wirtschaft, Oleksiy Sobolev, ernannt, der die Zusammensetzung der Kommission bestätigen muss. Der Kommission gehören zwei Vertreter des Wirtschaftsministeriums, je ein Vertreter des Finanzministeriums, des Justizministeriums und der staatlichen Behörde an, die das staatliche Eigentum verwaltet.

Bei den größten staatlichen Unternehmen, in denen die Mitglieder des Aufsichtsrats von einem Nominierungsausschuss unter Beteiligung ausländischer Vertreter gewählt werden, gilt dieses Verfahren nur für die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats, die Vertreter des Staates sind. Aber auch in diesem Fall leitet die Auswahlkommission die ausgewählten Kandidaten an den Nominierungsausschuss weiter.

In den letzten Tagen hat der Leiter des Energieministeriums, Artem Nekrasow, alle Mitglieder des Aufsichtsrats der URK, die durch Anordnungen des Ministeriums unter der Leitung von German Galuschko ernannt worden waren, entlassen, jeweils zwei vom „Marktbetreiber” und vom OGTSU.

Damit hat das Energieministerium alle Mitglieder des Aufsichtsrats entlassen, deren Entlassung in der Regierungsverordnung Nr. 1596 vorgesehen war. Es gibt keine Entscheidungen des Staatsvermögensfonds über die Entlassung von Mitgliedern des Aufsichtsrats von Unternehmen aus seinem Verwaltungsbereich (es handelt sich um „Zentrenergo“ und „Energieunternehmen der Ukraine“). Gleichzeitig wies der FSMU am 9. Dezember darauf hin, dass aufgrund der Änderung des Verfahrens zur Auswahl und Ernennung von Mitgliedern der Aufsichtsräte der staatlichen Aktiengesellschaften „Energetische Kompani Ukrainy“ und „Zentrenergo“ die zuvor von den Kandidaten eingereichten Unterlagen nicht zur Prüfung angenommen werden können.

Nach der Ausarbeitung und Genehmigung des neuen Auswahlverfahrens wird das Wirtschaftsministerium der Ukraine neue Ausschreibungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlichen und dies auf seinen Informationsplattformen bekannt geben.

Die Regierung hat sich vorgenommen, die Aufsichtsräte der Energieunternehmen neu zu besetzen, nachdem das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) den Fall „Midas“ über groß angelegte Korruption im Energiesektor veröffentlicht hatten. Insbesondere hat das Kabinett gemäß dem Beschluss Nr. 1596 angeordnet, zwei Mitglieder der Aufsichtsräte von OGTSU, EKU und „Marktbetreiber”, drei Mitglieder von „Zentrenergo” und fünf Mitglieder von URS zu entlassen.

Das Energieministerium hat laut Informationen des Internetportals „Energorforma“ dem Ministerkabinett außerdem vorgeschlagen, die AG „Ukrainische Verteilungsnetze“, AT „Marktbetreiber“ und DP „Garantierter Käufer“ in die Liste der für die Wirtschaft wichtigen Unternehmen mit einem staatlichen Anteil von 50 % aufzunehmen, deren Führungskräfte und Mitglieder der Aufsichtsräte unter Beteiligung des Nominierungsausschusses ernannt werden.

Der entsprechende Resolutionsentwurf sieht insbesondere Änderungen an der Resolution Nr. 777 vom 3. September 2008 über die Durchführung von Auswahlverfahren für Führungskräfte staatlicher Unternehmen vor.

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