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CORONAVIRUS KANN IN VIELEN FÄLLEN ALS UMSTAND HÖHERER GEWALT BEI DER ERFÜLLUNG VON WIRTSCHAFTSABKOMMEN ANERKANNT WERDEN

14 März , 2020  

Die Ausbreitung von Coronavirus kann in vielen Fällen als Umstand höherer Gewalt anerkannt werden, dessen Folge zur Nichterfüllung von Wirtschaftsabkommen führte, so der Präsident von Industrie- und Handelskammer (IHK) Gennadiy Tschischikow.
“Es werden mehrere Anfragen an der INK gestellt, die sich auf Anerkennung der Ausbreitung von Coronavirus als höhere Gewalt beziehen. Die Industrie- und Handelskammer behandelt diese Frage sehr ausgewogen und lehnt sich an internationaler Praxis und Rechtsgrundlagen an”, sagte er in seinem Kommentar für “Interfax-Ukraine”.
Dabei unterstrich Tschischikow, dass “Coronavirus genauso wie Grippe kein Grund für Anerkennung als Umstand höherer Gewalt sein. ”
“Man muss immer verstehen, ob ein einzelner Faktor zu bestimmten Beschränkungen führte, wie z. B. Grenzsperre, Reiseverbot usv., die auf der Staatsebene beschlossen wurde, zur Nichterfüllung von Abkommen geführt hat oder es gibt auch andere Umstände. Aber man muss auch damit rechnen, dass ukrainische Gesetzgebung keine Anerkennung eines Falles höherer Gewalt aufgrund der Gesamtsituation vorsieht”, sagte er.
Nach seinen Worten gilt ein Umstand oder mehrere Umstände, die von der ukrainischen Gesetzgebung als ein Grund für Anerkennung eines Falles als Umstand höherer Gewalt gilt. Die Epidemie gehört auchdazu.
Außerdem kann ein Fall höherer Gewalt von Parteien in Texten von Abkommen vorgesehen werden.
“Falls solche Umstände wie Epidemie, Ausnahmezustand im Gesundheitswesen oder einschränkende Maßnahmen von Behörden unter dem Punkt Umstände höherer Gewalt aufgelistet sind, verstärkt es die Position, wenn es zu Faktoren kommt, die zur Nichterfüllung von Abkommen führen können. Dabei muss man aber immer Nachweise erbringen, dass genau Coronavirus oder Maßnahme der Bekämpfung seiner Verbreitung zu den Faktoren geworden sind, die zur Nichterfüllung von Vereinbarung führen konnten”, sagte Tschischikow.
Er deutete auch darauf hin, dass eine Partei, die sich auf ein Fall höherer Gewalt bezieht, an eine zuständige Behörde (Industrie- und Handelskammer) im Land, wo solche Faktoren entstanden, sich wenden soll, und dann ein entsprechendes Dokument (einen Nachweis) bekommen soll, um dieses dem Vertragspartner gemäß den Vertragsbedingungen vorzulegen.