Das Ministerkabinett beabsichtigt, die Zahlungen an Mitglieder von Aufsichtsräten und Führungskräften von Staatsunternehmen und Staatsbanken für die Dauer des Kriegsrechts auf 15 Mindestlöhne (MW) zu begrenzen, basierend auf der Höhe des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2022 festgelegter Lohn (15 MMW entsprechen 97,5 Tausend UAH), sagte der stellvertretende Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik, Jaroslaw Zheleznyak.
„Das Ministerkabinett will die Zahlungen an Aufsichtsratsmitglieder während des Krieges begrenzen. Der entsprechende Beschlussentwurf wurde gestern vom Wirtschaftsministerium an das Ministerkabinett übermittelt. Er betrifft auch die Verwaltung von Staatsunternehmen“, schrieb Zheleznyak auf seinem Telegram-Kanal am Dienstag.