Die ukrainische Regierung schlägt vor, den Verbrauchssteuersatz für alkoholische Getränke, die als „Zwischenprodukte“ klassifiziert sind, von 8,42 auf 12,23 UAH pro 1 Liter zu erhöhen, d.h. auf das Niveau des Steuersatzes für Schaumweine und Weine mit Kohlensäure.
Wie das Finanzministerium mitteilte, hat das Ministerkabinett in einer Sitzung am Freitag den entsprechenden Gesetzentwurf mit Änderungen des Steuergesetzbuches verabschiedet.
„Die Revision der Verbrauchssteuern ist auf die Notwendigkeit zurückzuführen, die nationale Gesetzgebung näher an die Gesetzgebung der Europäischen Union heranzuführen, was im Hinblick auf den Status der Ukraine als Beitrittskandidat zur EU von Bedeutung ist“, sagte das Finanzministerium.
Das Dokument sieht die Anpassung an die Normen der EU-Richtlinie Nr. 92/83/EWG zur Klassifizierung alkoholischer Getränke in dem Teil vor, der sich auf die Definition des Begriffs „Zwischenprodukte“ bezieht – Weine und andere gegorene Getränke, die unter den Codes 2204, 2205 und 2206 der ukrainischen Klassifizierung von Waren für Außenwirtschaftstätigkeiten aufgeführt sind. Dabei handelt es sich insbesondere um Wermut, Apfelwein und Birnenwein.
Das Finanzministerium rechnet mit Mehreinnahmen in Höhe von 4,5 Mio. UAH pro Monat durch diese Erhöhung.