Die Werchowna Rada der Ukraine hat in zweiter Lesung einen Gesetzesentwurf zur Unterstützung der Entwicklung des Weinbaus und der Weinbereitung angenommen, sagte der amtierende Minister für Agrarpolitik und Ernährung Taras Vysotsky.
„Ich danke den Abgeordneten für ihre einstimmige Unterstützung der Entwicklung des Weinbaus und der Weinherstellung! Gesetzentwurf 9139 – 311 Stimmen dafür“, schrieb er auf Facebook.
Der Gesetzentwurf „Über Trauben und Weinbauerzeugnisse“ (Nr. 9139), den die Regierung am 22. März in der Werchowna Rada registrierte, zielt darauf ab, die einschlägigen EU-Verordnungen über Weinbau und Weinbereitung, önologische Verfahren, die Herstellung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie die Verwendung und den Schutz geografischer Angaben für Weine umzusetzen.
„Gleichzeitig zielt der Gesetzesentwurf darauf ab, ein einheitliches staatliches Informationssystem, das Weinbau- und Weinregister, zu schaffen, das Informationen über Traubenerzeuger, Weinerzeugnisse, Weinberge, obligatorische Erklärungen und andere in diesem Gesetz vorgesehene Daten über Weinerzeugnisse enthält, deren Eintragung obligatorisch ist, was eine wirksame Verwaltung und staatliche Unterstützung der Weinbau- und Weinerzeugungsindustrie gewährleisten wird“, heißt es in der Erläuterung des Dokuments.
Das Dokument sieht die Einführung von Anforderungen für die Herstellung und den Verkehr von Weinen, Weinbau- und Weinerzeugnissen sowie aromatisierten Weinerzeugnissen mit geografischen Angaben vor, die den derzeitigen Vorschriften in der EU entsprechen. Insbesondere ist es nicht erlaubt, in der Ukraine erzeugten Wein mit importiertem Wein zu mischen, ebenso wenig wie mit außerhalb der Ukraine erzeugtem Wein.
Der Gesetzesentwurf sieht die Möglichkeit einer staatlichen Unterstützung für den Weinbau und die Weinherstellung im Rahmen der allgemeinen Gesetze „Über die staatliche Unterstützung der Landwirtschaft“ und „Über die Besonderheiten der Versicherung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit staatlicher Unterstützung“ vor, ohne jedoch Einzelheiten zu nennen, abgesehen von den Grundsätzen der Objektivität, Gleichheit und Verhältnismäßigkeit.
Das Dokument enthält die Grundsätze für die Durchführung von Kontrollen der Weinproduktion vom Weinberg bis zum Endprodukt, definiert die Kontrollinstitutionen und ihre Befugnisse und legt Sanktionen fest, wie es in der Erläuterung heißt.