Der parlamentarische Ausschuss für die Organisation der Staatsgewalt, die lokale Selbstverwaltung, die regionale Entwicklung und die Stadtplanung
hat der Werchowna Rada empfohlen, den Gesetzentwurf über die Änderung bestimmter Gesetze zur Erweiterung der Befugnisse der lokalen Gebietskörperschaften zur Unterstützung des Sicherheits- und Verteidigungssektors der Ukraine (Nr. 9559-d) in zweiter Lesung und als Ganzes anzunehmen, berichtet der Pressedienst des Apparats der Werchowna Rada.
Mit dem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, die Gesetze „Über die lokale Selbstverwaltung in der Ukraine“ und „Über die Korruptionsbekämpfung“ zu ändern, um die Befugnisse der lokalen Gebietskörperschaften zur finanziellen und materiellen Unterstützung des Sicherheits- und Verteidigungssektors während des Kriegsrechts oder des Ausnahmezustands zu erweitern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Exekutivorgane der Dorf-, Stadt- und Gemeinderäte ermächtigt werden, Bau- und Befestigungsanlagen zu errichten, auszurüsten und zu unterhalten.
Nach dem Gesetzentwurf können die lokalen Behörden lokale Haushalte genehmigen und ändern, Programme zur sozioökonomischen und kulturellen Entwicklung sowie gezielte Programme zu anderen Fragen der lokalen Verwaltung genehmigen und im Falle der vorübergehenden Besetzung einer Gebietskörperschaft und der Nicht-Einrichtung einer Militärverwaltung Mittel in Form von interbudgetären Transfers an die entsprechenden lokalen Haushalte überweisen.
Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit vor, einen Dorf-, Stadt- oder Gemeindevorsteher ohne Entlassung zum Leiter der jeweiligen Militärverwaltung der Siedlung(en) zu ernennen. Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzentwurf, dass Beamte und lokale Regierungsbeamte, die sich in unbezahltem Urlaub befinden oder deren Arbeitsvertrag ausgesetzt ist, in andere staatliche und lokale Regierungsstellen, Militärverwaltungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts berufen werden können.
Der Gesetzentwurf erweitert auch die organisatorischen Möglichkeiten der Leitung von Regional- und Bezirksräten unter Kriegsrecht für den Fall, dass die Position des Vorsitzenden eines solchen Rates unbesetzt ist.
Der Gesetzentwurf regelt auch das Verfahren für die Abhaltung von Fernsitzungen der lokalen Selbstverwaltungsorgane.
Die Werchowna Rada hat den Gesetzentwurf Nr. 9559-d am 11. April als Grundlage angenommen.