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DER PRÄSIDENT SCHLÄGT EINE STEUERAMNESTIE ZU 5-9 % UND EINE BEGÜNSTIGTE ZU 2,5 % FÜR INLÄNDISCHE STAATSANLEIHEN VOR

4 März , 2021  

Die Gesetzentwürfe des Präsidenten schlagen eine Steueramnestie mit einer speziellen einmaligen Deklarationsgebühr von 5 % für Devisenwerte auf Bankkonten in der Ukraine und andere Vermögenswerte in der Ukraine sowie mit einem Satz von 9 % für Devisen auf Bankkonten und andere Vermögenswerte, die sich im Ausland befinden, vor, heißt es in den Materialien, die Leiter des Ausschusses der Werchowna Rada für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik Danylo Hetmantsev auf seinem Telegram-Kanal postete.
Dabei wird beim Kauf von inländischen Staatsanleihen vom 1. Januar 2021 bis 20. Juni 2022 vor der Einreichung der Steuererklärung vorgeschlagen, den Satz von 2,5 % anzuwenden.
Laut den vorgelegten Materialien können Vermögenswerte in der Ukraine oder im Ausland, die auf Kosten des Einkommens erworben wurden und für keinen Steuerzeitraum ab dem 1. Januar 2021 in die Steuererklärung aufgenommen wurden, unter die Steueramnestie fallen. Dieser Mechanismus kann sowohl von ukrainischen natürlichen Personen als auch von Nicht-Residenten genutzt werden, die zum Zeitpunkt des Erwerbs von Vermögenswerten oder Einkommen Residenten waren.
„Vermögen, die in der Steuererklärung eines Steuerpflichtigen angegeben werden müssen: Jedes Vermögen, einschließlich bewegliches/unbewegliches Vermögen, Wertpapiere, Gesellschaftsrechte, dessen Eigentümer dieser Steuerpflichtige ist oder aus dem er berechtigt ist, Einkünfte zu beziehen“, steht es in den Materialien.
Das Paket der Gesetzentwürfe sieht auch eine Frist für die Abgabe von Steuererklärungen vom 1. Juli 2021 bis 1. Juli 2022 vor.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen festzulegen, dass für die folgenden Vermögenswerte keine besondere Steuererklärung abgegeben werden muss:
– Immobilien (Wohnung bis zu 120 qm, Haus bis zu 240 qm, Nicht-Wohnräume bis zu 60 qm, Grundstück im Rahmen der Anforderungen einer gebührenfreien Steuererklärung);
– ein registriertes Fahrzeug (ausgenommen sind solche, die für die Beförderung von 10 Personen oder mehr bestimmt sind oder deren Motor 3.000 cm3 oder deren durchschnittlicher Marktwert den 375-fachen Mindestlohn übersteigt. Ebenfalls sind Flugzeuge, Hubschrauber, Jachten, Motorboote in der Steuererklärung anzugeben);
– andere Vermögenswerte mit einem Gesamtwert bis zu 400.000 UAH.

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