Der Rat der Europäischen Union wird am Dienstag, dem 27. Mai, eine Anhörung über den Entzug des Stimmrechts Ungarns im Rat abhalten, wie aus der Tagesordnung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten der Europäischen Union hervorgeht. Dies wird bereits die achte Anhörung über Verstöße Ungarns sein.
Das Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes Ungarns gegen Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union wurde bereits 2018 eingeleitet. Damals äußerte das Europäische Parlament seine Besorgnis über die Lage in Ungarn, insbesondere über das Funktionieren des Verfassungs- und Wahlsystems, die Unabhängigkeit der Justiz und anderer Institutionen, die Rechte der Richter, Korruption und Interessenkonflikte, Vertraulichkeit und Datenschutz, der Meinungsfreiheit, der akademischen Freiheit, der Religionsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf Gleichbehandlung, der Rechte von Angehörigen von Minderheiten, einschließlich Roma und Juden, und des Schutzes vor Hassreden gegen solche Minderheiten, der Grundrechte von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie der wirtschaftlichen und sozialen Rechte.