Der Versicherungsmarkt der Ukraine wird ab 1. Januar 2021 unter neuen Gesetzen, die im s.g. Split-Rahmen (s.g. Split-Gesetzt teilt die Funktionen der Nationalen Komission, welche den Finanzendienstleistungsmarkt regelt, zwischen der Nationalen Bank der Ukraine und der Nationalen Kommission für Wertpapiere und Fondsmarkt) erarbeitet worden, vollständig arbeiten, – berichtete Aleksandr Bevz, der Leiter von Lizenzabteilung der Nationalen Bank der Ukraine während der XVI. Internationalen Karpaten Versicherungskonferenz.
Dabei hat er erwähnt, dass eine Übergangsperiode für bestimmte Normen vorgesehen wird.
Nach Bevz, hat die NBU im März vor, ein s.g. „Weißes Buch“ für Versicherungssysteme vorzustellen. Aufgrund dieses Buches werden Gesetze entwickelt, die die Tätigkeit des Versicherungssektors bestimmen werden. Schon im April wird eine neue Fassung des Gesetzes über die Versicherung zur öffentlichen Beurteilung veröffentlicht.
Er hat auch mitgeteilt, dass die zentrale Notenbank schon eine Inventarisierung aller (etwa 150) Rechtsakte durchgeführt hat, die den Nichtbankenbereich der Ukraine steuern. Ab 1.Juli 2020, also vom Zeitpunkt, wenn die NBU den Markt steuern wird, wird in ihrer Arbeit – im Gesetzbereich – nichts geändert. Es werden nur einige Rechtsakte veröffentlicht, die ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das sind insbesondere die Verordnungen über die Aufsicht über Versicherungsgesellschaften und -lizenzierung.
Dabei hat Bevz die Versicherer dazu aufgerufen, der NBU Berichterstattungen über ihre Tätigkeit bereitzustellen, damit es keine Probleme nach dem 1. Juli bei der Einreichung der Berichterstattung erstes Halbjahres entstehen.
Nach seinen Worten findet eine Auswahl der Kader in der NBU für die Steuerung des Nichtbankenbereiches des Landes statt. So haben sich mehr als 70 Kandidaten für die Position des Leiters der Abteilung für Versicherungsaufsicht und mehr als 80 für die Position des Leiters der Abteilung für Methodologie beworben