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Die Amerikanische Handelskammer fordert die ukrainische Regierung auf, die Übergangsfristen für die Umsetzung der technischen Vorschriften REACH und CLP zu verlängern

2 Oktober , 2025  

Die von der Amerikanischen Handelskammer in der Ukraine vereinigten internationalen Unternehmen fordern die Regierung auf, die Übergangsfrist für die Umsetzung der Vorschriften der Technischen Verordnung über die Sicherheit chemischer Produkte, die durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 847 vom 23. Juli 2024 und der Technischen Vorschriften für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte, die durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 539 vom 10. Mai 2024 (im Folgenden als technische Vorschriften REACH und CLP bezeichnet) genehmigt wurden und die europäischen Standards für den sicheren Umgang mit Chemikalien festlegen.

Die Wirtschaft unterstützt die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) und der Ukraine. Die festgelegten Fristen (1,5 Jahre für CLP und 5 Jahre für REACH) sind jedoch ohne einen klaren Fahrplan und die erforderliche Infrastruktur unrealistisch. In der EU dauerte diese Anpassung 7 bis 10 Jahre.

Diese Verordnung erstreckt sich auf eine Reihe von Branchen, die chemische Produkte verwenden, und wirkt sich auf deren Funktionsweise aus, darunter: Haushaltschemikalien, Pharmazeutika, Kosmetikindustrie, Agrochemie, Textilindustrie, Elektronik und andere. Wenn die Umsetzungsfristen nicht verlängert werden, besteht daher ab dem 15. November 2025 die Gefahr von Import- und Produktionsbeschränkungen, was zu Produktknappheit, Preisanstieg, Zunahme von „grauen” Importen und Fälschungen sowie Risiken für die Sicherheit der Verbraucher und die Umwelt führen würde.

Daher fordert die Wirtschaft die Regierung auf

die Übergangsfristen für die Umsetzung der oben genannten technischen Vorschriften REACH und CLP dringend zu verlängern
so schnell wie möglich entsprechende Leitlinien und Empfehlungen zu veröffentlichen
einen regelmäßigen Dialog mit der Wirtschaft aufzunehmen und Ansprechpartner aus der Regulierungsbehörde für die entsprechende Kommunikation zu benennen
die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der EU und der Ukraine im Bereich der technischen Vorschriften REACH und CLP fortzusetzen.

Quelle.