Ab Ende 2026 müssen Staatsangehörige der Ukraine und anderer Länder mit visumfreiem Reiseverkehr für Kurzaufenthalte in den meisten europäischen Ländern eine elektronische ETIAS-Genehmigung einholen, wie auf der offiziellen EU-Website „Travel Europe“ zu lesen ist.
ETIAS ist kein Visum und hebt die Visumfreiheit für Ukrainer nicht auf. Es handelt sich um eine elektronische Reisegenehmigung, die vor der Einreise in die Länder des Schengen-Raums sowie in einzelne europäische Staaten, die an dem System teilnehmen, erforderlich sein wird. Die Genehmigung wird online über die offizielle Website der EU beantragt.
Die Gebühr für die Antragstellung beträgt 20 Euro. Von der Gebühr befreit sind Antragsteller unter 18 Jahren und über 70 Jahren. Außerdem sind einzelne Ausnahmen für Familienangehörige von EU-Bürgern und eine Reihe anderer Personengruppen vorgesehen, sofern sie die festgelegten Bedingungen erfüllen.
Die ETIAS-Genehmigung gilt für bis zu drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, falls dieser früher abläuft. Sie ermöglicht Kurzzeitreisen von bis zu 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen.
Das System gilt für Bürger aus Ländern, die derzeit visumfrei nach Europa reisen, darunter auch die Ukraine. Vor der Reise muss der Reisende ein Online-Formular mit Pass- und persönlichen Daten ausfüllen sowie Fragen zur Sicherheit beantworten. In den meisten Fällen soll die Entscheidung schnell getroffen werden, die EU empfiehlt jedoch, die Genehmigung im Voraus zu beantragen, noch bevor Tickets gekauft und die Reise gebucht werden.
Die EU weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag ausschließlich über die offizielle Website europa.eu/etias gestellt werden darf, da es bereits Vermittler-Websites gibt, die zusätzliche Gebühren erheben oder personenbezogene Daten sammeln könnten. Die EU-Delegation in der Ukraine hat bereits zuvor auf die Gefahr betrügerischer Websites hingewiesen, die sich als offizielles ETIAS-Portal ausgeben.