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Die Feinheiten des italienischen Steuersystems

5 Januar , 2025  

Italien hat ein komplexes und mehrstufiges Steuersystem, das Steuern für natürliche und juristische Personen sowie verschiedene indirekte Steuern umfasst. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Aspekte des italienischen Steuersystems ab Ende 2024 – Anfang 2025.

Steuern für natürliche Personen:

  1. Einkommensteuer (IRPEF), das Land wendet eine progressive Skala von Steuersätzen an:
    • 23% für Einkommen bis zu 28.000 €;
    • 35% – für Einkommen zwischen 28.001 und 50.000 €;
    • 43% – für Einkommen über 50.000 €.
  2. Zusätzlich erhebt Italien regionale (von 1,23 % bis 3,33 %) und kommunale (bis zu 0,8 %) Zuschläge.
  3. Kapitalertragssteuer – Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien und anderen Vermögenswerten werden mit einem Satz von 26 % besteuert.
  4. Immobiliensteuer (IMU) – der Satz variiert zwischen 0,4 % und 0,76 % des Katasterwerts der Immobilie.
  5. Steuer auf Finanzvermögen im Ausland (IVAFE): – Der Satz beträgt 0,2 % des Wertes des Vermögens, zuzüglich einer Pauschalgebühr von 34,2 € pro Jahr für natürliche Personen.

Steuern für juristische Personen:

  1. Körperschaftssteuer (IRES): Der Pauschalsatz beträgt 24 %.
  2. Regionale Steuer auf Produktionstätigkeiten (IRAP): Der Standardsatz beträgt 3,9 %, aber die Regionen können je nach Art der Tätigkeit des Unternehmens ihre eigenen Sätze festlegen.
  3. Mehrwertsteuer (IVA) mit einem Normalsatz von 22 % und ermäßigten Sätzen von 10 % und 5 % für bestimmte Kategorien von Waren und Dienstleistungen. Ein stark ermäßigter Satz von 4 % gilt für Grundnahrungsmittel und bestimmte gesellschaftlich wichtige Güter.
  4. Auch die Sozialabgaben dürfen nicht vergessen werden. Für Arbeitnehmer: Der allgemeine Satz beträgt etwa 33 % des Gehalts, wovon 9,19 % vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten werden und die restlichen 23,81 % vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Italien hat auch ein interessantes Beispiel für einen Anreiz, sich in Italien niederzulassen – eine Pauschalsteuer für neue Einwohner. Ausländer, die nach Italien ziehen, können eine Sonderregelung in Anspruch nehmen, indem sie eine Pauschalsteuer von 100.000 € pro Jahr auf ihr ausländisches Einkommen zahlen, wodurch sie von der normalen Einkommensteuer befreit sind.

Im Jahr 2024 führte Italien eine Steuerreform durch, die darauf abzielte, das System zu vereinfachen und die Steuerlast für bestimmte Kategorien von Bürgern zu verringern. So wurden insbesondere die IRPEF-Sätze überarbeitet und zusätzliche Vergünstigungen für Familien mit Kindern eingeführt. Italien hat mit mehr als 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die es Gebietsansässigen und Gebietsfremden ermöglichen, die Doppelbesteuerung von Einkommen zu vermeiden.

Das italienische Steuersystem ist durch progressive Steuersätze und eine Vielzahl von Steuern und Gebühren gekennzeichnet. Wenn Sie planen, sich in Italien niederzulassen oder dort geschäftlich tätig zu werden, sollten Sie die geltenden steuerlichen Verpflichtungen sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls von professionellen Steuerberatern beraten lassen.

Quelle: http://relocation.com.ua/niuansy-systemy-opodatkuvannia-italii/