Die Gültigkeitsdauer von elektronischen Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ein Patient auf eigene Kosten kauft, wurde von 30 auf 90 Kalendertage verlängert.
Wie das Gesundheitsministerium auf seiner Website mitteilt, bleibt die Gültigkeitsdauer von Rezepten für Betäubungsmittel gleich – 10 Tage. Für erstattungspflichtige Medikamente, die zu Vorzugsbedingungen abgegeben werden, oder für Magistralrezepte gilt ebenfalls die gleiche Frist von 30 Kalendertagen.
Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass Betäubungsmittel nur auf elektronischem Wege abgegeben werden dürfen.