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Die NSSMC hat die Anzahl ihrer Ausschüsse reduziert

14 Januar , 2026  

Die Nationale Wertpapier- und Börsenkommission (NSSMC) hat die Anzahl ihrer Ausschüsse von 12 auf 10 reduziert und die Zuständigkeitsbereiche der Kommissionsmitglieder, deren Anzahl von sechs auf fünf reduziert wurde, präzisiert. Insbesondere wurde durch die Zusammenlegung der Ausschüsse für Fragen des Funktionierens von Emittenten und der Unternehmensführung sowie für Fragen der Entwicklung und Einführung von Derivatkontrakten ein Ausschuss für Fragen des Funktionierens der Unternehmensführung, der Entwicklung und Einführung von Finanzinstrumenten geschaffen, dessen Vorsitz das Kommissionsmitglied Maxim Libanov übernehmen wird.

Im Rahmen der Überarbeitung der Struktur hat die NSSMC außerdem die Bereiche Handel und Nachhandel der Kapitalmarktinfrastruktur in einem Ausschuss zusammengefasst, dessen Leitung dem Kommissionsmitglied Irakli Baramia übertragen wurde.

Es wurde beschlossen, dass der Ausschuss für Fragen der Funktionsweise von gemeinsamen Investmentinstituten und kapitalgedeckten Altersversorgungssystemen von Arsen Iljin, Mitglied der Kommission, geleitet wird.

Das Kommissionsmitglied Yuriy Shapoval leitet weiterhin drei Ausschüsse: für Rechtsdurchsetzung, für Informationstechnologie und Cybersicherheit sowie für Finanzüberwachung und Kontrolle der Finanzberichterstattung.

Nach Angaben der Aufsichtsbehörde sollen die Änderungen die Arbeit der Kommission optimieren, Doppelarbeit zwischen den Ausschüssen reduzieren und die Effizienz der Entscheidungsfindung verbessern, indem sie einen systematischeren Ansatz für die Entwicklung und Regulierung der Kapitalmärkte gewährleisten.

Wie berichtet, entließ der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj am 31. Dezember 2025 Ruslan Magomedow aus seinem Amt als Leiter der NSSMC und ernannte Alexei Semenjuk zu seinem Nachfolger, der seine Aufgaben am 6. Januar 2026 übernahm.

Am 5. Januar entließ der Staatschef zwei weitere Mitglieder der Kommission – Jurij Bojko und Jaroslaw Schljachow, die vier Ausschüsse leiteten: Fragen der Funktionsweise von Institutionen für gemeinsame Investitionen und kapitalgedeckte Altersversorgung, Entwicklung und Einführung von Derivatekontrakten, Funktionsweise der Handelsinfrastruktur der Kapitalmärkte sowie Funktionsweise von Emittenten und Corporate Governance.

Die NKTZBF als Kollegialorgan besteht aus einem Vorsitzenden und sieben Mitgliedern (bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes im Februar 2025 – sechs Mitglieder), die vom Präsidenten der Ukraine für sechs Jahre ernannt und gemäß seinen Dekreten aus ihrem Amt entlassen werden.

Eine Sitzung der Kommission als Kollegialorgan gilt als beschlussfähig, wenn mindestens fünf ihrer Mitglieder anwesend sind, sodass die Entlassung eines anderen Mitglieds der NSSMC zu einem vorübergehenden Verlust des Quorums führt.

Darüber hinaus tritt am 1. Januar 2026 eine Bestimmung des neuen Gesetzes in Kraft, wonach Bewerber vor ihrer Ernennung zum Mitglied der Kommission ein Auswahlverfahren durchlaufen müssen, was die Zeit für diese Personalentscheidung verlängern kann.