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Die staatliche Aufsichtsbehörde hat den Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft für ungültig erklärt, mit dem vertraglichen Postgraduierten das Recht auf Aufschub entzogen wurde.

26 Juli , 2024  

Der staatliche Regulierungsdienst (SRS) hat die Anordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Ukraine (MES), die die Zulassung zu vertraglichen Vollzeit-Postgraduiertenstudien verbietet, als rechtswidrig anerkannt. Dies geht aus dem Schreiben Nr. 2886/20-24 der Regulierungsbehörde vom 19. Juli 2024 hervor, das auf der Website des Kommersant veröffentlicht wurde.

Mit der Sonderverordnung von Minister Oksen Lisovyi wurde den Vollzeit-Postgraduierten das Recht auf ein Studium auf Vertragsbasis entzogen. Als Reaktion auf diesen Appell der Nichtregierungsorganisation Youth Human Rights Agency wies Premierminister Denys Shmyhal die Regulierungsbehörde an, den Fall zu prüfen. Vertreter des Verbands der Studentenregierungen und der Union der Hochschulrektoren wandten sich ebenfalls an die SRS.

Sie betonten, dass das Vorgehen der Leitung des Ministeriums gegen die Verfassung und die Gesetze der Ukraine verstoße, was zu einer Abwanderung von Akademikern und zur Entlassung von Mitarbeitern der Hochschulen führen könne.

Nach Ansicht der Antragsteller werden derartige Maßnahmen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft zu einer Abwanderung junger Wissenschaftler an ausländische Universitäten, zu erheblichen Verlusten bei der außerbudgetären Finanzierung ukrainischer Universitäten und infolgedessen zur erzwungenen Entlassung einiger akademischer Mitarbeiter sowie zu einer Verschlechterung der Aussichten für die Entwicklung der einheimischen Wissenschaft führen.

Der SRS stellte fest, dass die Anordnungen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft den von der Ukraine ratifizierten internationalen Verträgen widersprechen und gegen das Recht auf Bildung, den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und die Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen im Ausnahmezustand verstoßen.

Die staatliche Aufsichtsbehörde kam zu dem Schluss, dass die Bestimmungen der MES-Anordnungen gegen von der Ukraine ratifizierte internationale Verträge und Vereinbarungen über Einschränkungen des Rechts auf Bildung verstoßen, keine Gleichheit und Nichtdiskriminierung gewährleisten und nicht mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Rechtfertigung von Einschränkungen im Rahmen des Kriegsrechts vereinbar sind. Das Justizministerium sollte diese Anordnungen in naher Zukunft überprüfen und aufheben.