Das Ministerkabinett der Ukraine hat den Export von Blutprodukten bis zum Tag der Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts in der Ukraine vorübergehend gestoppt.
Insbesondere verlängerte die Regierung gemäß Dekret Nr. 233 vom 19. März die vorübergehende Aussetzung des Exports von Blutprodukten bis zu dem Tag, an dem das Kriegsrecht in der Ukraine beendet oder aufgehoben wird. Zuvor wurde ein solches Verbot für 30 Tage eingeführt.