Business news from Ukraine

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DIE UKRAINE KÖNNTE BIS ENDE DES JAHRES HOLZEXPORTE ERLAUBEN

29 September , 2021  

Das Gesetz über den Holzmarkt, das den Export von unverarbeitetem Holz und Schnittholz aus der Ukraine erlaube, solle bis Ende des Jahres verabschiedet werden. Seine Verabschiedung stelle keine wesentliche Bedrohung für den Waldfonds des Landes und die damit verbundenen Geschäfte dar, erklärte Leiter der Staatlichen Agentur für Waldressourcen, Yurii Bolokhovets, gegenüber der Interfax-Ukraine.
„Ich gehe davon aus, dass das Gesetz über den Holzmarkt bis Ende des Jahres verabschiedet sein wird. Ich sehe keine großen Bedrohungen, weder unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung des Waldbestandes noch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes und der Unterstützung der ukrainischen Wirtschaft. Es wird bereits praktisch zu europäischen Preisen gearbeitet, und es gibt Präzedenzfälle für den Import von Rohstoffen aus den EU-Ländern. Daher wird die reißende Nachfrage seitens der Exporteure oder ausländischen Unternehmen nicht erwartet“, berichtete der Leiter der staatlichen Behörde in einem Interview.
Ihm zufolge war der ukrainische Holzmarkt für ausländische Marktteilnehmer interessant, solange es große Mengen an billigem, illegal geschlagenem Holz gab, aber diese Zeiten sind vorbei.
Bolokhovets wies auch darauf hin, dass die ukrainischen Verarbeiter aufgrund der möglichen Aufhebung des Moratoriums für den Export von unverarbeitetem Holz über die Entwicklung ihres Geschäfts und die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachdenken sollten.
„Derzeit sind die meisten mit banalem Sägen von Holz beschäftigt. Wir müssen die Verarbeitung vertiefen und die Wertschöpfung der Produkte erhöhen“, schloss der Leiter der staatlichen Forstbehörde.
Wie berichtet, verabschiedete die Werchowna Rada am 9. April 2015 ein Gesetz, das die Ausfuhr von Holz und Schnittholz in unverarbeiteter Form (Rundholz) für zehn Jahre verbietet. Gleichzeitig wurde ab dem 1. November 2015 ein Verbot für die Ausfuhr von Holz von Holzarten (außer Kiefer) eingeführt, von Holzarten ab dem 1. Januar 2017.
2018 begrenzte das Parlament den Inlandsverbrauch von unverarbeitetem Holz auf 25 Mrd. Kubikmeter pro Jahr für die Dauer der Ausfuhr von Rundholz außerhalb des Zollgebiets des Landes.

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