Fast die Hälfte der Scheidungen entfällt auf fünf Regionen
Im ersten Halbjahr 2025 haben Ukrainer mindestens 38.700 Ehen vor Gericht geschieden – dreimal mehr als in den Standesämtern (12.700). Fast die Hälfte der Scheidungen entfällt auf fünf Regionen. Am wenigsten Scheidungen gibt es im Westen des Landes.
Mindestens 38.671 Ehen wurden von Ukrainern in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 vor Gericht geschieden, laut der Suchmaschine für Gerichtsentscheidungen „Babushka”. Die Region Dnipropetrowsk war in diesem Jahr absoluter Spitzenreiter bei der Zahl der geschiedenen Ehen in der Ukraine. In einem halben Jahr haben sich hier 5.188 Paare scheiden lassen – das sind 13 % aller Gerichtsentscheidungen, die mit Hilfe der Suchmaschine für Gerichtsregister „Babusia“ gefunden wurden.
Die Hauptstadt liegt an zweiter Stelle: In Kiew wurden 3.544 Scheidungsurteile (9 %) registriert. Den dritten Platz belegt die Region Odessa mit 3.121 Fällen (8 %).
Insgesamt konzentrieren sich 45 % aller Scheidungen auf fünf Regionen: die Regionen Dnipropetrowsk, Odessa, Charkiw, Kiew und direkt Kiew.
Im Westen des Landes ist die Scheidungsrate traditionell gering. In der Region Transkarpatien wurden 777 Fälle vor Gericht verhandelt, in der Region Wolhynien 829. Dies sind mit Ausnahme der von Kampfhandlungen betroffenen Regionen die niedrigsten Zahlen in der Ukraine.
In den Standesämtern wurden im gleichen Zeitraum 12.691 Ehen geschieden – dreimal weniger als vor Gericht. Es ist anzumerken, dass die Spitzenreiter dieselben Regionen sind, nur mit geringfügigen Änderungen: An erster Stelle steht die Hauptstadt mit 1.780 Scheidungen, gefolgt von der Region Dnipropetrowsk mit 1.252 Scheidungen und an dritter Stelle die Region Charkiw mit 889 Scheidungen.
Abgesehen von den Frontregionen und teilweise besetzten Gebieten wurden in den Standesämtern erneut in Transkarpatien (171 Fälle), in den Regionen Czernowitz (239) und Ternopil (247) die wenigsten Ehen geschieden.
Wir erinnern daran, dass eine Scheidung im Standesamt möglich ist, wenn das Ehepaar kein gemeinsames Vermögen oder Streitigkeiten über dessen Aufteilung sowie keine minderjährigen Kinder hat.
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