Der Ausschuss für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik der Werchowna Rada hat den Gesetzentwurf Nr. 8401 der Regierung geändert und schlägt vor, die Abschaffung der 2%igen Einheitssteuer und anderer Vergünstigungen, die zu Beginn des Krieges für Unternehmer beschlossen wurden, vom 1. Juli auf den 1. August 2023 zu verschieben, sagte der Ausschussvorsitzende Daniil Hetmantsev.
„Unternehmenskontrollen und Geldstrafen für Unternehmen in der Ukraine werden ab dem 1. August wieder aufgenommen und nicht wie ursprünglich geplant ab dem 1. Juli“, schrieb er am Dienstag auf Telegram.
Ihm zufolge hat der Finanzausschuss klare Regeln für den Übergang von der Zahlung der 2%igen Einheitssteuer zur Zahlung anderer Steuern entwickelt, ein Moratorium für bestimmte Arten von Inspektionen (insbesondere für die meisten Inspektionen der 1-2 Gruppen von Einheitssteuerzahlern) und Einschränkungen für die Einbeziehung von Steuerzahlern in geplante Inspektionen vorgeschlagen.
Außerdem wurde vorgeschlagen, die „technische Schuld“ für den Zeitraum von April 2022 bis Juli 2023 bei der Bestimmung der Fähigkeit des einzelnen Steuerzahlers, im vereinfachten System zu bleiben, nicht zu berücksichtigen.
Hetmantsev sagte, dass die Änderungen die Möglichkeit der freiwilligen Zahlung der einheitlichen Steuer und der UTII für Steuerzahler der Gruppen 1-2 beibehalten, die eine Steueradresse in den Gebieten militärischer Operationen (einschließlich möglicher Feindseligkeiten) und in den besetzten Gebieten haben.
Die Aktualisierungen sehen vor, dass keine Bußgelder und Strafen für die verspätete Rückzahlung von Steuerschulden gelten, wenn die Schuld vom Steuerzahler selbst auf Null korrigiert wurde. Darüber hinaus wird eine Befreiung von der finanziellen Verantwortung für Verstöße im Bereich der EDR (mit Ausnahme des Handels mit Verbrauchssteuern) vorgeschlagen, wenn diese in den vorübergehend besetzten Gebieten oder in Gebieten, in denen auf Anordnung des Ministeriums für Wiedereingliederung militärische Operationen stattfinden (stattgefunden haben), begangen werden.
Der Ausschussvorsitzende wies darauf hin, dass dies nicht die letzten Änderungen seien und dass die Arbeit an dem Gesetzentwurf noch andauere.
Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Jaroslaw Zheleznyak, erklärte, dass die Zahl der Änderungsanträge zum Gesetzentwurf bereits 1.700 überschritten habe, wobei die Batkiwschyna-Fraktion mit fast 50 Prozent die meisten Änderungsanträge eingebracht habe.
Er betonte auch, dass man angesichts des Zeitplans der Rada und der Anzahl der Änderungsanträge nicht damit rechnen sollte, dass das Gesetz vor dem 1. Juli verabschiedet wird.
Wie Ukrainian News bereits berichtete, nahm die Rada den Gesetzentwurf Nr. 8401 am Vorabend der IWF-Mission, dem 29. Mai, in erster Lesung an, wobei er von 226 Abgeordneten unterstützt wurde.
Der Gesetzesentwurf schlägt vor, die Möglichkeit für Einzelunternehmer und juristische Personen, Einzelsteuerzahler der Gruppe III mit der Anwendung des einheitlichen Steuersatzes von 2% des Einkommens zu sein, zu streichen und die Zahlung der Einzelsteuer für die Gruppen I und II von Einzelunternehmern wieder aufzunehmen.
Es sieht auch die Wiederaufnahme von Dokumentenprüfungen vor, aber während des Kriegsrechts werden sie in Anwesenheit von sicherem Zugang zu Bereichen, Räumlichkeiten und anderem Eigentum, das für geschäftliche Aktivitäten genutzt wird und / oder der Besteuerung unterliegt, sowie Dokumente und andere Informationen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern, Gebühren durchgeführt werden.
Das Gesetz ist einer von 19 strukturellen Eckpunkten des vierjährigen, 15,6 Mrd. USD umfassenden Programms der Erweiterten Finanzierungsfazilität (EFF) für die Ukraine, das der IWF am 31. März genehmigt hat. Für die Umsetzung des Programms – die Verabschiedung des Gesetzes – gilt eine Frist bis Ende Juni.
Der Zeitplan des Programms sieht vor, dass der Ukraine nach der ersten Tranche Mitte Juni und im Oktober dieses Jahres drei Tranchen von 664 Mio. SZR (893 Mio. USD) ausgezahlt werden, sowie Ende Februar des folgenden Jahres nach der ersten, zweiten und dritten Überprüfung, wenn die Verpflichtungen von Ende April, Juni bzw. Dezember bewertet werden.