Spanien ist nach wie vor eines der beliebtesten Länder Europas für den Kauf von Immobilien durch Ausländer. Aber wie in anderen EU-Ländern auch, bringt Eigentum Verpflichtungen mit sich – vor allem steuerliche. Nachfolgend finden Sie einen kurzen und verständlichen Leitfaden zu den Immobiliensteuern in Spanien für Privatpersonen.
Die wichtigsten Steuern beim Kauf
1. Grunderwerbsteuer (ITP)
– wird beim Kauf von Gebrauchtimmobilien erhoben
– der Steuersatz hängt von der Region ab: zwischen 6 % und 11 % des Kataster- oder Marktwerts (es gilt der höhere Wert)
2. Mehrwertsteuer (IVA) und Stempelsteuer (AJD)
– beim Kauf einer neuen Immobilie vom Bauträger:
Mehrwertsteuer – 10 % (für gewöhnliche Wohnimmobilien) oder 21 % (für Gewerbeimmobilien)
AJD – 0,5–1,5 % je nach Region
Jährliche Steuern für Eigentümer
1. IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) – Grundsteuer
– obligatorisch für alle Eigentümer
– wird auf der Grundlage des Katasterwerts (valor catastral) berechnet
– Der Steuersatz wird von den Gemeinden festgelegt und schwankt zwischen 0,4 % und 1,3 %.
– Bei einem Katasterwert von 100.000 € kann die Steuer beispielsweise zwischen 400 € und 1.300 € pro Jahr betragen.
2. Abfallentsorgungssteuer (Basura / Residuos Sólidos)
– im Wesentlichen handelt es sich um eine Müllabfuhrgebühr
– wird von den lokalen Behörden festgelegt
– zwischen 50 € und 200 € pro Jahr, abhängig von der Größe der Immobilie und der Region
3. Steuer auf Einkünfte aus Immobilien (IRNR)
– für Nichtansässige, die ihre Immobilie nicht vermieten
– wird auf die voraussichtlichen Einkünfte aus dem Besitz von Immobilien erhoben (meist 1,1–2 % des Katasterwerts × 19 % für EU/EWR oder 24 % für andere Länder)
4. Steuer auf Mieteinnahmen
– wenn Sie eine Immobilie vermieten, werden die Einkünfte mit folgenden Sätzen besteuert:
19 % – EU- und EWR-Bürger (Ausgaben können abgezogen werden)
24 % – andere Ausländer (Ausgaben werden nicht berücksichtigt)
Weitere mögliche Abgaben
Kommunale Abgaben für Verbesserungen (Contribuciones Especiales) – beim Bau von Straßen, Wasserleitungen usw. in der Nähe Ihrer Immobilie
Kapitalzuwachssteuer (Plusvalía Municipal) – beim Verkauf von Immobilien, berechnet als Wertzuwachs des Katasterwerts des Grundstücks
Die IBI-Steuer wird jährlich gezahlt, die Frist hängt von der jeweiligen Gemeinde ab (in der Regel von Mai bis Oktober). Wenn Sie keine Mitteilung per Post erhalten, sind Sie dennoch nicht von der Steuerpflicht befreit. Es wird empfohlen, ein elektronisches Steuerkonto zu aktivieren oder einen Bankeinzugsauftrag einzurichten. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen an, die erheblich sein können.
Kauf in Spanien: Die Region spielt eine Rolle
Jede autonome Region Spaniens hat ihre eigene Steuerpolitik. Zum Beispiel:
in Andalusien kann die ITP 7 % betragen
in Katalonien 10 %
in Madrid und Valencia gibt es Vergünstigungen für junge und kinderreiche Familien
In den letzten Jahren werden in Spanien Reformen im Bereich der Immobilienbesteuerung diskutiert, insbesondere die Überprüfung des Katasterwerts sowie Beschränkungen für die Vermietung von Wohnungen an Touristen in Großstädten. Dies könnte sich auf die Höhe der Steuern in der Zukunft auswirken.
Spanien bietet einen attraktiven Immobilienmarkt, aber jeder Eigentümer muss die lokalen Steuerpflichten berücksichtigen. Die Sätze und Vorschriften hängen vom Status des Eigentümers, der Art der Immobilie und der Region ab. Vor dem Kauf oder der Vermietung einer Immobilie ist es ratsam, einen lokalen Anwalt oder Steuerberater zu konsultieren.
Quelle: http://relocation.com.ua/property-taxes-in-spain-an-overview-from-relocation/