In der Ukraine wird ab dem 31. Januar 2026 das Verfahren für die Zulassung zur Ausübung der Tierarztpraxis geändert: Die Möglichkeit, auf der Grundlage einer Erklärung zu arbeiten, wird abgeschafft und stattdessen wird eine obligatorische Lizenzierung eingeführt, teilte die Staatliche Dienststelle für Lebensmittel- und Verbraucherschutz mit.
„Ab dem 31. Januar 2026 besteht keine Möglichkeit mehr, eine Lizenz für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Bereich der Tierarztpraxis durch Einreichung einer Erklärung zu erhalten. Derzeit müssen alle Wirtschaftssubjekte im Bereich der Tierarztpraxis eine Lizenz erwerben“, kommentierte die Behörde den Anhang zum Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 314.
Wirtschaftssubjekte, die zuvor ihre Tätigkeit nach einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage einer Erklärung aufgenommen haben, müssen innerhalb von drei Monaten ein Lizenzierungsverfahren durchlaufen. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen bei der Staatlichen Dienststelle für Lebensmittel- und Verbraucherschutz endet am 30. April 2026.
Für Subjekte, die bereits Bericht erstatten oder die Einreichung von Unterlagen planen, gibt es zwei Möglichkeiten. Gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 795 können die Unterlagen in elektronischer Form über das Portal „Dija” im Rahmen eines Pilotprojekts zur Einführung eines einheitlichen staatlichen elektronischen Systems für Genehmigungsdokumente eingereicht werden. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag in Papierform gemäß den durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 896 genehmigten Lizenzbedingungen einzureichen.
Die Staatliche Dienststelle für Lebensmittel- und Verbraucherschutz hat die Unternehmen darauf aufmerksam gemacht, dass die materielle und technische Basis sowie die Qualifikation des Personals streng den festgelegten Normen entsprechen müssen. Der Übergang zum Lizenzmodell sieht eine sorgfältige Prüfung der Dokumente vor, die die fachliche Ausbildung der Mitarbeiter und den Zustand der Räumlichkeiten bestätigen.
Die aktualisierten Vorschriften zielen darauf ab, den Veterinärsektor an die Standards der Europäischen Union anzupassen und ein stabiles Funktionieren des Marktes für Veterinärdienstleistungen unter den Bedingungen des Kriegsrechts zu gewährleisten. Die Arbeit ohne Lizenz nach Ablauf der Übergangsfrist am 30. April gilt als illegal.