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In Zypern wurde die Übergangsfrist für die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nach dem alten Programm aufgehoben

18 März , 2026  

Wie das Projekt Relocation.com.ua berichtet, haben die zyprischen Behörden die Übergangsphase offiziell beendet, in der ausländische Investoren noch Anträge auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung naden früheren, weniger strengen Bedingungen stellen konnten. Dies teilte die zyprische Einwanderungsbehörde mit, indem sie am 3. März eine Mitteilung über die Einstellung der Annahme von Anträgen nach den alten Kriterien im Rahmen von Regulation 6(2) veröffentlichte.

Es handelt sich um einen Mechanismus, der es einem Teil der Antragsteller ermöglichte, die vor der Verschärfung der Anforderungen geltenden Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Nach dem Wegfall dieser Möglichkeit müssen neue Anträge bereits den aktualisierten Programmregeln entsprechen, einschließlich der geltenden Investitions- und Compliance-Anforderungen. Laut einschlägigen Marktanalysen bleibt eine Investition von mindestens 300.000 Euro in Immobilien oder andere genehmigte Vermögenswerte die zentrale Voraussetzung für die beschleunigte Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Zypern für Drittstaatsangehörige; Anträge nach den alten Kriterien sind jedoch nicht mehr möglich.

Die Entscheidung könnte sich auf einen Teil der Nachfrage von Ausländern auswirken, die den Kauf von Immobilien als Möglichkeit betrachteten, ihren Aufenthaltsstatus auf der Insel zu sichern. Dabei blieb der zyprische Wohnungsmarkt Anfang 2026 stabil. Nach Angaben, die auf offiziellen Statistiken des Department of Lands and Surveys basieren, stieg die Gesamtzahl der Immobilientransaktionen im Februar 2026 im Jahresvergleich um 11 %. Auf Käufer aus Zypern entfielen 866 Transaktionen, auf EU-Bürger 231 und auf Käufer aus Ländern außerhalb der EU etwa 430–440 Transaktionen, also fast 29 % des monatlichen Volumens.

Die größte Aktivität ausländischer Käufer im Februar wurde in Paphos und Larnaca verzeichnet. In Paphos schlossen EU-Bürger 92 Transaktionen ab, Käufer aus Nicht-EU-Ländern 145. In Larnaca entfielen 42 Transaktionen auf EU-Bürger und 121 auf nicht-europäische Käufer. Dies bestätigt, dass gerade die Küstenregionen weiterhin die Hauptanziehungspunkte für ausländisches Kapital im Wohnimmobiliensektor Zyperns bleiben.

Insgesamt entfielen laut Angaben des Audit Office im Jahr 2024 61 % der Immobilienverkäufe auf Zyprioten, 12,07 % auf EU-Bürger und 27,35 % auf Käufer aus Nicht-EU-Ländern.

Insgesamt wurden im Jahr 2024 auf der Insel 15.797 Immobilientransaktionen registriert, davon 4.321 mit Käufern aus Nicht-EU-Ländern. Der höchste Anteil an Auslandsgeschäften wurde in Paphos verzeichnet – 44,19 % aller Verkäufe –, gefolgt von Larnaca mit 33,85 %, Famagusta mit 26,71 % und Limassol mit 26,51 %.

Betrachtet man die Hauptgruppen von Ausländern, die in Wohnimmobilien auf Zypern investieren, so wird der Markt derzeit von mehreren großen Strömen geprägt. Zum einen sind dies EU-Bürger, die besonders in Limassol und Paphos aktiv sind. Zweitens sind es Käufer aus Ländern außerhalb der EU, für die Zypern sowohl als Wohnort als auch als Investitionsstandort attraktiv bleibt. Zu den auffälligsten nicht-europäischen Gruppen der letzten Jahre zählen Libanesen, Israelis, Russen und Chinesen. Nach Angaben des Rechnungshofs waren in der Stichprobe für Nikosia für den Zeitraum 2020–2024 Chinesen und Libanesen mit jeweils 16 % die größten ausländischen Käufer, gefolgt von Russen mit 14 % und Israelis mit 10 %.

Aktuellere Daten, die das zyprische Innenministerium dem Parlament vorgelegt hat, zeigen, dass im Zeitraum von September 2024 bis September 2025 unter den ausländischen Käufern insbesondere Briten, Israelis und Russen hervorstachen. In Larnaca erwarben Israelis 850 Objekte, Libanesen 723 und Briten 302. In Limassol führten die Russen mit 846 Käufen, gefolgt von Israelis mit 571 und Griechen mit 261. In Paphos belegten die Briten mit 890 Transaktionen den ersten Platz, gefolgt von den Israelis mit 683 und den Russen mit 327.

Somit bedeutet die Beendigung des Übergangsmodells zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nach den alten Regeln für ausländische Investoren eines: Der Zugang zum zyprischen Immobilienmarkt bleibt erhalten, aber die früheren Vorzugskonditionen können nicht mehr in Anspruch genommen werden.

https://relocation.com.ua/cyprus-has-terminated-the-transitional-regime-for-obtaining-permanent-residency-under-the-old-rules/

 

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