Die Werchowna Rada hat am 20. März das Gesetz „Über die Änderung des ukrainischen Konkursverfahrensgesetzbuches“ (Nr. 4409) verabschiedet, wonach Konkursanträge künftig in einem vereinfachten Verfahren ohne Vorladung der Parteien behandelt werden, teilte das Justizministerium mit.
„Der Gesetzentwurf vereinfacht auch die Arbeit der Konkursverwalter. Er sieht die Schaffung eines automatisierten Informationssystems „Konkurs und Insolvenz“ vor, das die notwendigen Register und Datenbanken integriert und ein elektronisches Kabinett des Konkursverwalters enthält“, so das Justizministerium in einer Pressemitteilung vom Mittwoch.
Das Justizministerium erinnerte daran, dass der Gesetzesentwurf ¹4409 bereits im Juni 2021 als Grundlage angenommen wurde. Während der Vorbereitung des Gesetzes für die zweite Lesung wurden 248 Änderungsanträge eingereicht, von denen 112 zur Prüfung vorgeschlagen wurden.
Der stellvertretende Justizminister Valeriy Kolomiets dankte dem Leiter des Fachunterausschusses der Rada, Oleksiy Movchan, „für seine Hartnäckigkeit und für die Zusammenarbeit“ im schwierigen Prozess der Verabschiedung des Dokuments und wünschte mehr Geduld, da der Gesetzesentwurf über „Militärkonkurse“ und die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 bis September dieses Jahres verabschiedet werden sollen.