Die Nationale Agentur für Zukunftsprojekte hat eine Liste der speziell zugelassenen Kryptobörsen vorgelegt, die an einer besonderen Steuerregelung für ausländische Bürger teilnehmen.
Die Liste umfasst alle drei in Usbekistan tätigen Kryptobörsen – Kobea Group, Coinpay und Asterium. Ausländer können bei jeder von ihnen ein Konto eröffnen, um eine Steuerbefreiung für außerhalb des Landes erwirtschaftete Einkünfte zu erhalten.
Mit seinem Erlass Nr. UP-180 vom 04.10.2025 hat der Präsident Usbekistans festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2026 das Einkommen ausländischer Bürger aus Quellen außerhalb Usbekistans unter folgenden Bedingungen von der Einkommensteuer befreit wird
Diejenigen, die an der Regelung teilnehmen möchten, müssen über den Steuerausschuss einen Antrag bei einer speziellen Kommission einreichen.
Gelder, die auf ein Konto oder eine Krypto-Wallet überwiesen werden, werden erst nach einer Risikobewertung durch die Bank (Börse) und einer Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche gutgeschrieben.