Das Ministerkabinett der Ukraine hat auf seiner Sitzung am Freitag die Verordnung über das Verfahren zur Ausstellung von Führerscheinen und die Zulassung von Bürgern zum Führen von Fahrzeugen sowie das Verfahren zur staatlichen Registrierung und Abmeldung von Fahrzeugen geändert, sagte der Vertreter des Ministerkabinetts der Ukraine in der Werchowna Rada Taras Melnychuk.
„Die praktische Prüfung für das Recht zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1, A und B1 wird ausschließlich auf den Plätzen für die erste Fahrausbildung und der Klasse B – ausschließlich unter Verkehrsbedingungen auf den vom territorialen Dienstleistungszentrum des Innenministeriums festgelegten Strecken – eingeführt“, – schrieb Melnytschuk im Telegrammkanal.
Darüber hinaus wurde die Funktionalität des elektronischen Fahrerkontos und des Diya-Portals um die Möglichkeit der elektronischen Bestellung von Dienstleistungen für die staatliche Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen sowie die Ausstellung einer vorläufigen Zulassungskarte im Zusammenhang mit der Gewährung der Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug an einen anderen erweitert Einzelperson oder ein Fahrzeugschein, der auf den Namen einer anderen ins Ausland reisenden natürlichen Person ausgestellt wurde, sowie zur Verlängerung der Frist für die verantwortungsvolle Aufbewahrung von Kennzeichen von um- oder abgemeldeten Fahrzeugen zur weiteren Zuordnung zu anderen Fahrzeugen des Eigentümers, Erteilung eines Beschlusses über die Möglichkeit, spezielle individuelle Identifikationsnummern anzubringen oder die primären Identifikationsnummern von Fahrzeugen zu duplizieren, sowie den Umtausch eines auf einem Formular erstellten Führerscheins gegen einen Führerschein in elektronischer Form und umgekehrt.