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Nationale Agentur für Korruptionsprävention fordert die Fertigstellung des Gesetzentwurfs zur Reform der Stadtplanung in der Ukraine

1 Dezember , 2022  

Die Nationale Agentur für Korruptionsprävention (NAPC) hat nach Prüfung der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfs Nr. 5655 über die Reform der Stadtplanungstätigkeit festgestellt, dass dieser nicht mit der Korruptionsbekämpfungsstrategie vereinbar ist, und empfiehlt, den Gesetzentwurf abzuschließen.
„Gemäß der Antikorruptionsstrategie für 2021-2025 werden die vorrangigen Bereiche für die Einführung von Antikorruptionsmaßnahmen festgelegt, insbesondere Bauwesen, Landbeziehungen und Infrastruktur. Als Probleme in diesem Bereich wurden unter anderem Unzulänglichkeiten bei den bestehenden Kontrollinstrumenten und mangelnde Transparenz bei den Bauprozessen festgestellt. Nach Prüfung der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfs wurde festgestellt, dass die vorgeschlagene Fassung die festgestellten Probleme nicht löst und daher nicht mit der Strategie zur Korruptionsbekämpfung im Einklang steht“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der NAKP, Andrii Wyschnewetzki, in einem Schreiben an den zuständigen Parlamentsausschuss, das von der Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine veröffentlicht wurde.
So wird in den Kommentaren und Empfehlungen des NAPC unter anderem darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf Nr. 5655 keinen Mechanismus zur Behebung von Verstößen gegen das durch die Aufsicht geschaffene Recht vorsieht, dass es keine Sanktionen für die Objekte der Aufsicht im Falle von Verstößen gibt und dass nicht angegeben wird, wie diese Verstöße behoben werden sollen. Es gibt auch kein Verfahren für den Widerruf des Baurechts, das auf der Grundlage von eingereichten Unterlagen erteilt wurde, die dem Städtebaurecht widersprechen. Daher wird vorgeschlagen, ein Verfahren zur Beendigung des Baurechts und zur Annullierung von Genehmigungen für den Fall vorzusehen, dass die Aufsichtsbehörde einen Verstoß feststellt.
Der Gesetzentwurf Nr. 5655 schlägt vor, das Gesetz „Über die Regelung der städtebaulichen Tätigkeit“ durch einen neuen Artikel 383 zu ergänzen und festzulegen, dass ein Bauobjekt, das unter Verletzung von Beschränkungen der Bodennutzung errichtet wurde oder sich im Bau befindet, nicht als nicht genehmigter Bau betrachtet werden kann, wenn diese Beschränkungen nicht in den städtebaulichen Bedingungen und Beschränkungen aufgeführt und/oder nicht im staatlichen Kataster eingetragen sind.
„Die genannten Umstände legalisieren praktisch den Bau von Gebäuden, die gegen die Beschränkungen der Bodennutzung verstoßen. Was die Verfügbarkeit von Informationen über Beschränkungen der Landnutzung im staatlichen Kataster betrifft, so ist zu erwähnen, dass die im staatlichen Kataster eingetragenen Informationen unvollständig sind, sich im Aufbau befinden und keine Daten über ein bestimmtes Grundstück enthalten können“, heißt es in dem Kommentar.
Gleichzeitig empfiehlt die NAPK, als Grund für die Verweigerung der Erteilung von städtebaulichen Auflagen und Beschränkungen (UPD) die Unstimmigkeit von Daten und Informationen anzugeben, um die UPD mit den Anforderungen der städtebaulichen Dokumentation zu erhalten, und die Einhaltung der Anforderungen der städtebaulichen Dokumentation auf lokaler Ebene bei der Entwicklung von Projekten und der Durchführung von Sachverständigenprüfungen festzustellen. Darüber hinaus hat der NAPC eine Reihe weiterer Vorschläge unterbreitet.