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PARLAMENT BEABSICHTIGT DIE KONZESSIONSGESETZGEBUNG ZU ÄNDERN

20 September , 2019  

Der Oberste Rat der Ukraine nahm als Basis den Gesetzentwurf über die Konzessionen, der die Änderung einer Reihe der gesetzgeberischen Normen zum Zweck der Vervollkommnung der Rechtsregelung der Konzessionstätigkeit vorsieht.

Wie der Korrespondent der Agentur „Interfax-Ukraine“ mitteilt, haben den Gesetzentwurf Nr. 1046 in der Plenarsitzung des Rates am Freitag in der ersten Lesung 293 Volksabgeordneten unterstützt. Für die Verkürzung der Fristen der Vorbereitung des Gesetzentwurfs zur zweiten Lesung stimmten 254 Volksabgeordneten.

Aus Sicht der Autoren des Dokuments soll der genannte Gesetzentwurf die Vervollkommnung der Rechtsregelung der Konzessionstätigkeit fördern, was wiederum die Möglichkeit zur effektiven Heranziehung der einheimischen und der ausländischen Investitionen in die Wirtschaft der Ukraine zur Entwicklung der Infrastruktur verleiht. Das Dokument bestimmt auch den klaren Mechanismus der Auswahl eines Konzessionärs und setzt die Konzessionsbedingungen, die der internationalen Praktik entsprechen, ein.

Laut dem Wortlaut des Gesetzentwurfs gilt als Begriff „Konzession“ die Form der Ausübung einer staatlich-privaten Partnerschaft, die in der Gewährung von dem Konzessionsgeber dem Konzessionär der Rechte auf die Errichtung und/oder den Bau (Reparatur/technische Umrüstung und Sonstiges), und/oder die Verwaltung des Objekts der Konzession, und/oder die Erbringung der Dienstleistungen zu Bedingungen laut dem Konzessionsvertrag besteht, sowie sieht die Übergabe dem Konzessionär des größeren Teils des Operationsrisikos vor.

Das Dokument sieht auch die zusätzlichen Garantien für die Konzessionäre und die Kreditgeber vor, unter anderem, die Festsetzung durch den Konzessionsvertrag des Rechts auf die Ersetzung eines Konzessionärs auf einen anderen.

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