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Petition auf der Website des ukrainischen Ministerkabinetts mit der Forderung, Gewalt gegen Tiere unter Strafe zu stellen, hat 25.000 Stimmen erhalten

11 Januar , 2026  

Die Petition auf der Website des Ministerkabinetts der Ukraine, in der die Einführung einer strafrechtlichen Haftung für körperliche Gewalt gegen Tiere gefordert wird, hat die für die Prüfung erforderliche Stimmenzahl erreicht. Laut der Plattform auf der Website der Regierung wurde die Petition am 5. Januar eingereicht und hatte bis zum 10. Januar die für die Prüfung erforderlichen 25.000 Stimmen erreicht.
„Wir, die Bürger der Ukraine, wenden uns an das Ministerkabinett der Ukraine mit der Forderung, Änderungen am Strafgesetzbuch der Ukraine zu initiieren, um eine echte, klare und wirksame strafrechtliche Verantwortung für körperliche Gewalt gegen Tiere einzuführen“, heißt es in der Petition.
Der Verfasser der Petition erklärt, dass die geltenden ukrainischen Rechtsvorschriften im Bereich des Tierschutzes keine strenge strafrechtliche Haftung für körperliche Gewalt vorsehen, die zu Leiden, Verletzungen oder zum Tod eines Tieres führt, und dass die bestehenden Sanktionen keine ausreichende abschreckende Wirkung haben.
„In den Ländern der Europäischen Union, insbesondere in Griechenland (Animal Welfare Act Nr. 4830/2021), wird körperliche Gewalt gegen Tiere als schweres Verbrechen eingestuft, und für die schwersten Formen der Grausamkeit ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vorgesehen. Dieser Ansatz hat sich als wirksam bei der Verringerung von Fällen von Tierquälerei erwiesen und entspricht den europäischen Tierschutzstandards“, fügte der Verfasser hinzu.
In diesem Zusammenhang wird von der Regierung verlangt, Änderungen am Strafgesetzbuch vorzunehmen, um Folgendes festzulegen: strafrechtliche Verantwortung für körperliche Gewalt gegen Tiere, die zu körperlichen Schmerzen, Leiden, Verletzungen oder zum Tod des Tieres geführt hat; Strafe – Freiheitsentzug von 5 bis 10 Jahren für solche Straftaten bei erstmaligem Verstoß; eine Abstufung der Strafen festzulegen: für den ersten Fall von grausamer körperlicher Gewalt – Freiheitsentzug von 5 bis 7 Jahren; für wiederholte Fälle oder Fälle, die mit besonderer Grausamkeit begangen wurden – Freiheitsentzug von 7 bis 10 Jahren; für systematische Verstöße oder in Fällen mit schwerwiegenden Folgen – eine Höchststrafe von 10 Jahren; zusätzliche Beschränkungen für solche Straftaten vorsehen: Verbot der Tierhaltung für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren nach Verbüßung der Strafe; Einrichtung eines Registers von Personen, die wegen grausamer Behandlung von Tieren verurteilt wurden, mit Einschränkung des Rechts, Tiere zu kaufen, in Besitz zu nehmen oder zu betreuen.
Wie berichtet, hat die Werchowna Rada am 15. Juli 2021 die Bekämpfung von Tierquälerei gesetzlich verschärft. Insbesondere sieht das verabschiedete Gesetz die obligatorische Verwendung einer Leine für das Ausführen von Hunden und anderen Haustieren vor, die eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen darstellen können, sowie die Verwendung eines Maulkorbs für Hunde gefährlicher Rassen (insbesondere Dobermann, Deutsche Dogge, Deutscher Schäferhund, Rottweiler, Amerikanische Bulldogge, Bullterrier). Das Gesetz verbietet Personen, gegen die eine Verwaltungsstrafe verhängt oder Maßnahmen wegen einer Straftat im Zusammenhang mit Tierquälerei verhängt wurden, sowie Personen, die innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes wegen Tierquälerei strafrechtlich verfolgt oder von der strafrechtlichen Verfolgung befreit wurden, sowie für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens des Urteils gegen Personen, die wegen Tierquälerei strafrechtlich verfolgt wurden oder von der strafrechtlichen Verantwortung befreit wurden und das Verfahren aufgrund nicht rehabilitierender Umstände eingestellt wurde. Grausame Behandlung von Tieren – Quälerei von Tieren, einschließlich streunender Tiere – wird mit einer Geldstrafe von 200 bis 300 nicht steuerpflichtigen Mindesteinkommen (3400-5100 UAH) und der Beschlagnahmung des Tieres geahndet, wenn der Verbleib des Tieres beim Besitzer eine Gefahr für dessen Leben oder Gesundheit darstellt. Für das Halten von Hunden und Katzen an Orten, an denen dies durch entsprechende Vorschriften verboten ist, das Ausführen von Hunden ohne Leine und Maulkorb sowie das Nichtbeseitigen der Exkremente des Tieres durch den Besitzer während des Aufenthalts des Tieres an einem öffentlichen Ort ist eine Verwarnung oder eine Geldstrafe für Bürger in Höhe von 10 bis 20 nicht steuerpflichtigen Mindesteinkommen (170-340 UAH) und eine Verwarnung oder eine Geldstrafe für Beamte in Höhe von 20 bis 50 nicht steuerpflichtigen Mindesteinkommen (340-850 UAH).

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