Zum fünften Mal hat die PrivatBank das Einkaufszentrum Priozerny in Dnipro auf der elektronischen Plattform Openmarket (SE SETAM des ukrainischen Justizministeriums) zur Versteigerung angeboten und dabei den Startpreis auf 289,3 Mio. UAH (einschließlich Mehrwertsteuer) gesenkt.
Nach Angaben des Pressedienstes der PrivatBank umfasst das Grundstück ein sechsstöckiges Einkaufszentrum mit einer Gesamtfläche von 32,4 Tausend Quadratmetern. Zur Infrastruktur des Objekts gehört auch eine Tiefgarage mit einem überdachten Bereich.
Der Ankündigung zufolge umfasst das Los auch 12 Grundstücke. Der erfolgreiche Bieter ist außerdem verpflichtet, Anlagevermögen im Wert von 2,2 Millionen UAH zu erwerben.
Das 2009 erbaute Priozerny-Einkaufszentrum befindet sich im Stadtzentrum in der Nähe des Zentralmarktes und des Bahnhofs. Die Immobilie umfasst Einzelhandelsgalerien, Büro- und Lagerflächen sowie Unterhaltungs- und Sporteinrichtungen. Zur Infrastruktur des Einkaufszentrums gehören eine Tiefgarage mit 100 Stellplätzen und ein oberirdischer Parkplatz mit 40 Stellplätzen.
Die Versteigerung ist für den 20. Dezember geplant. Die Kaution beträgt 14,4 Millionen UAH.
Der Startpreis der Immobilie bei der ersten Auktion lag bei 430 Mio. UAH.
Wie berichtet, bestätigte der Oberste Gerichtshof im April 2024 endgültig das Eigentum der PrivatBank am Priozerny-Einkaufszentrum, indem er die Entscheidungen des ersten und des Berufungsgerichts über die Rechtmäßigkeit des Eigentumserwerbs an der Immobilie bestätigte und die Kassationsbeschwerde der Mission-1 abwies, die die Bank mit ihren früheren Eigentümern in Verbindung bringt.
Anfang 2016 erwarb die PrivatBank das Eigentum an dem Einkaufszentrum im Rahmen der Rückzahlung ihres Kredits, der damals einen Wert von über 778 Mio. UAH hatte.
Im Jahr 2021 reichte der frühere Eigentümer von Priozerny, Mission-1 LLC, eine Klage ein, um das Eigentum der staatlichen Bank an dem Einkaufszentrum anzufechten und es in sein Eigentum zurückzugeben.
Das Handelsgericht der Region Dnipropetrovs’k wies die Klage ab, und später verteidigte die PrivatBank die Rechtmäßigkeit des Eigentums an dem Einkaufszentrum vor dem Zentralen Berufungsgericht für Handelssachen (Dnipro).