Die Werchowna Rada hat die Drohnenproduktion in der Ukraine unterstützt, indem sie Komponenten von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) vorerst von der Mehrwertsteuer und den Einfuhrzöllen befreit hat.
Die Gesetzentwürfe Nr. 9275 und 9276 wurden in der Plenarsitzung der Werchowna Rada am Montag von 284 bzw. 289 Abgeordneten in erster Lesung angenommen, teilte der Abgeordnete Yaroslav Zheleznyak (Golos-Fraktion) in einem Telegramm mit.
Die Gesetzentwürfe ändern das Steuer- und Zollgesetzbuch und tragen dazu bei, die Prozesse der Herstellung und Lieferung von Drohnen zu optimieren.
Insbesondere sind für die Dauer des Kriegsrechts die Bestandteile (Materialien, Einheiten, Ausrüstungseinheiten, Komponenten) von UAVs, die Unternehmen für ihre eigenen Aktivitäten zur Herstellung und Reparatur unbemannter Luftfahrzeuge einführen, von der Mehrwertsteuer und den Einfuhrzöllen befreit.