Die staatliche Zollbehörde informiert über mögliche Probleme bei der Beförderung von Waren im gemeinsamen Versandverfahren aufgrund eines globalen Systemausfalls auf Ebene der GD TAXUD
Der Staatliche Zolldienst hat von der GD TAXUD Informationen über einen globalen Ausfall der zentralen Anwendungen der Systeme, einschließlich des NCTS, ab 16:30 Uhr erhalten. 28. März 2024.
Infolge des Ausfalls wurden die Mitteilungen an die Versand- und Bestimmungszollstellen über die nach dem angegebenen Zeitpunkt abgegebenen Anmeldungen möglicherweise nicht an andere Länder übermittelt, die Vertragsparteien des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren sind.
Am Morgen des 29. März wurden noch immer Probleme beim Austausch von Nachrichten mit anderen Ländern im Rahmen des NCTS beobachtet. Der ungefähre Zeitrahmen für die vollständige Wiederaufnahme des Nachrichtenaustauschs mit anderen Ländern ist derzeit nicht bekannt.
In Anbetracht dessen sollten Unternehmen, die keine Informationen über die Warenbeförderung im gemeinsamen Versandverfahren bei der Versandzollstelle haben, für Anmeldungen, die nach 16:30 Uhr abgegeben werden. Am 28. März 2024 wird empfohlen, die Eröffnung neuer Anmeldungen am Kontrollpunkt der Nachbarpartei mit der entsprechenden Einleitung der Löschung des ukrainischen T1 zu erwägen.
NACHRICHTEN AUF DER WEBSITE DES STAATLICHEN ZOLLDIENSTES: https://customs.gov.ua/news/ncts-26/post/informuiemo-pro-mozhlivi-problemi-pri-peremishchenni-tovariv-pid-protseduroiu-spilnogo-tranzitu-cherez-globalnii-zbii-roboti-sistem-na-rivni-dg-taxud-1542#scrollTop=0