Die zur Eindämmung des Coronavirus eingeführte Quarantäne beeinträchtige die Arbeit der Gerichte, die versuchen, die Gerichtsverhandlungen nach Quarantäne zu verlegen, das System des elektronischen Gerichts funktioniere nicht zufriedenstellend, meinen die von der Agentur „Interfax-Ukraine“ befragten Anwälte.
Während der Corona-Pandemie finden laut Illya Kostin, dem Gesellschafter der Legal Alliance Company, vor allem Strafgerichtsverhandlungen statt, in denen es zeitliche Beschränkungen gibt, z.B. Verlängerung der vorgerichtlichen Untersuchung, Prüfung von Anträgen über die Auswahl der Vorbeugungsmaßnahme usw.
„Kollege berichten, dass sie seit über 10 Tagen an keiner der Sitzungen teilgenommen haben, die vor Wirtschaftsgerichten und im Rahmen von zivilgerichtlichen Verfahren vor Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit verhandelt werden. Die Gerichte ziehen die Fälle von der Prüfung zurück und fordern die Parteien dazu auf, einem Übergang zu einem vereinfachten Verfahren zuzustimmen. Wenn die Parteien damit einverstanden sind, wird ein Antrag gestellt und der Richter prüft den Fall schriftlich, ohne die Parteien anzurufen. Wenn dies nicht möglich ist, verlegen die Gerichte die Gerichtsverhandlungen auf Ende April oder später“, teilte er mit.
Kostin wies auch auf die schlechte Leistung des Systems des elektronischen Gerichts hin, das eine Menge Probleme lösen möge, „aber leider ist es unmöglich, in diesem System gründlich zu arbeiten“.
„Die Gerichte verstehen es auch und erlauben, Verfahrensdokumente an eine einfache E-Mail zu senden, was sehr bequem ist, aber nicht ganz mit der aktuellen Gesetzgebung übereinstimmt“, sagte er.
Wenn Offline-Sitzungen doch abgehalten werden, sollen laut Kostin alle Beteiligten medizinische Masken und Handschuhe tragen. Die Säle werden ebenfalls desinfiziert, hauptsächlich die Säle im Obersten Gerichtshof und im Obersten Anti-Korruptions-Gericht.
Geschäftsführender Gesellschafter der Revelin Information Legal Company, Alexander Keer, wies seinerseits darauf hin, dass viele Gerichte auf ihren offiziellen Websites Informationen darüber veröffentlichen, wie das jeweilige Gericht während der Quarantäne funktioniert, die Prüfung welcher Verfahren verlegt wird, welche Dokumente einzureichen sind sowie die Antworten auf andere Fragen, da die Gerichte nun in einem Sondermodus arbeiten müssen und Verhandlungen mit den Fallbeteiligten im schriftlichen Verfahren oder per Videokonferenz abhalten.
„In der Praxis, wenn die Teilnahme des Beteiligten an der Verhandlung bei der Prüfung eines Falles nicht obligatorisch ist, weisen die Gerichte auf die Möglichkeit hin, beim Gericht einen Antrag auf Prüfung des Falles ohne die Teilnahme der Beteiligten, auf Prüfung des Falles auf der Grundlage der verfügbaren Materialien oder auf Verschiebung der Gerichtsverhandlung einzureichen“, sagte er.
Keer merkte an, dass die Gerichte während der Quarantäne den Anträgen der Parteien auf Verschiebung der Gerichtsverhandlungen stattgeben und die mündlichen Anhörungen minimieren, indem sie die schriftliche Prüfung von Fällen erhöhen.