Die ukrainische Regierung hat die Nullquoten für die Ausfuhr von Erdgas ukrainischen Ursprungs, Speisesalz, Anthrazit, Kohle und Kohlebriketts, Gold, Silber sowie Edelmetallabfällen und -schrott für das Jahr 2024 beibehalten.
Am 27. Dezember veröffentlichte das Ministerkabinett auf seiner Website den Beschluss Nr. 1402 über die Liste der lizenzpflichtigen Waren für die Ausfuhr und Einfuhr.
Dem Beschluss zufolge wurden die 2023 geltenden Quoten für die Ausfuhr von Flüssigbrennstoff (Heizöl) auf 540.000 Tonnen (höchstens 60.000 Tonnen pro Monat) und von Kokskohle auf 900.000 Tonnen beibehalten.
Darüber hinaus hat die Regierung das Verbot der Ausfuhr von Brennholz, Hackschnitzeln und Hobelspänen bis Januar/Februar 2023 verlängert; danach wird die Ausfuhr dieser Güter von der Liste der genehmigten Güter gestrichen.
Die Genehmigungen für Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Sojabohnen, Raps- und Sonnenblumenkerne, Sojabohnen-, Raps-, Sonnenblumen- und Senföl sowie Ölkuchen wurden ebenfalls beibehalten.
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