Die ukrainische Regierung hat die Nullquoten für die Ausfuhr von Erdgas ukrainischen Ursprungs, Speisesalz, Anthrazit, Kohle und Kohlebriketts, Gold, Silber sowie Edelmetallabfällen und -schrott für das Jahr 2024 beibehalten.
Am 27. Dezember veröffentlichte das Ministerkabinett auf seiner Website den Beschluss Nr. 1402 über die Liste der lizenzpflichtigen Waren für die Ausfuhr und Einfuhr.
Dem Beschluss zufolge wurden die 2023 geltenden Quoten für die Ausfuhr von Flüssigbrennstoff (Heizöl) auf 540.000 Tonnen (höchstens 60.000 Tonnen pro Monat) und von Kokskohle auf 900.000 Tonnen beibehalten.
Darüber hinaus hat die Regierung das Verbot der Ausfuhr von Brennholz, Hackschnitzeln und Hobelspänen bis Januar/Februar 2023 verlängert; danach wird die Ausfuhr dieser Güter von der Liste der genehmigten Güter gestrichen.
Die Genehmigungen für Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Sojabohnen, Raps- und Sonnenblumenkerne, Sojabohnen-, Raps-, Sonnenblumen- und Senföl sowie Ölkuchen wurden ebenfalls beibehalten.
Die Quote für den Export von mineralischen oder chemischen Düngemitteln, Stickstoff (UKTVED-Code 3102) wurde von 210.000 Tonnen pro Quartal auf null reduziert, das heißt, es besteht tatsächlich ein Ausfuhrverbot für diese Waren aus dem Land wieder eingeführt worden.
Der entsprechende Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 759 vom 1. Juli wurde am Donnerstag auf seiner Website veröffentlicht.
Zuvor, unmittelbar nach der Regierungssitzung am 1. Juli, sagte sein Vertreter im Parlament, Taras Melnichuk, dass Stickstoff-Mineraldünger zusammen mit Hafer von der Liste der Waren ausgeschlossen wurden, deren Exporte Quoten unterliegen, und in die Liste der aufgenommen wurden Waren, deren Ausfuhr genehmigungspflichtig ist.
Der veröffentlichte Erlass bezüglich Hafer bestätigte diese Information, widerlegte sie jedoch bezüglich Mineraldünger und verschärfte sogar den Export und liberalisierte ihn nicht.
Wie berichtet, wurde der Export von Stickstoffdüngern Anfang März verboten, aber Ende März erlaubte die Regierung ihren Export im Rahmen der vierteljährlichen Quote von 210.000 Tonnen oder 70.000 Tonnen pro Monat.